Neuer Mindestlohn ab 1. Oktober und höhere Verdienstgrenzen für Minijobs

Ab Oktober gelten neue Regeln für Mini- und Midijobs. Es gibt mehr Geld für die gleiche Arbeit. Denn der Mindestlohn und die Verdienstgrenzen steigen.

Dortmund – Für viele Mini- und Midijobber dürften die neuen Regeln ab dem 1. Oktober 2022 gelegen kommen. Denn wie RUHR24 berichtet, bedeuten sie vor allem eins: mehr Geld. Und das können vor allem Menschen mit geringem Einkommen gerade gut gebrauchen.

1. Juli 2022 bis 30. September 2022Ab 1. Oktober 2022
Mindestlohn10,45 Euro12,00 Euro
Minijob-Verdienstgrenze450 Euro520 Euro
Midijob-Verdienstgrenze1.300 Euro1.600 Euro

Geringverdiener von steigenden Preisen hart getroffen – doch jetzt steigt der Mindestlohn

Aufgrund der konstant hohen Inflation und der steigenden Preise durch den Ukraine-Krieg sind Geringverdiener in den letzten Monaten an ihre finanziellen Grenzen gestoßen. Alles ist teurer geworden: zunehmende Energie-, Lebensmittel- und Wohnpreise haben die Lebenshaltungskosten in die Höhe getrieben.

Die Regierung hat zur finanziellen Unterstützung angesichts der Energiekrise Entlastungspakete beschlossen. Ab Oktober gibt es für alle Midi- und Minijobber weitere gute Nachrichten. Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro, die Mini- und Midijob-Verdienstgrenzen werden angehoben und die Sozialversicherungsbeiträge werden angepasst.

Mini- und Midijobber profitieren: Mindestlohn steigt ab Oktober auf 12 Euro

Eine der weitreichendsten Neuerungen ab Oktober: Der Mindestlohn steigt um 14,8 Prozent – also von 10,45 Euro auf 12 Euro. Das hatte die Bundesregierung im Juni beschlossen. Laut der Bundesregierung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs.

Auch Frauen, welche unter den geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden leiden, sollen von der Neuerung profitieren. Auf die Erhöhung haben generell alle Arbeitnehmenden einen Anspruch. Wer weniger als den Mindestlohn verdient, kann somit auf eine Gehaltserhöhung bestehen. Ausnahmen gelten allerdings für Auszubildende oder Praktikanten.

Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs werden angehoben

Der Anstieg des Mindestlohns bringt weiterer Neuerungen mit sich. Neben dem steigenden Mindestlohn wird nämlich auch die 450-Euro-Grenze für Minijobber angehoben. Um als Minijobber zu gelten, durften bisher im Monat maximal 450 Euro verdient werden. Ab Oktober wird diese Grenze auf 520 Euro im Monat erhöht.

Damit soll eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich werden. Im Minijob sind alle Einnahmen unter dieser Grenze sozialversicherungs- und steuerfrei.

Neue Gehaltsobergrenze gibt es auch für Midijobber

Nur die Rentenversicherung kann vom Gehalt abgehen. Die Beiträge liegen bei einem vollen 520-Euro-Job bei 18,72 Euro. Minijobber können sich aber auch gegen die Rentenabgaben entscheiden. Per Formular lässt sich die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dann kommen die vollen 520 Euro auf dem Konto an.

Die Midijobs beginnen dort, wo die Gehaltsobergrenze der Minijobs aufhört – nämlich bei 520 Euro. Das bedeutet, dass wer ab Oktober zwischen 520 und 1.600 Euro im Monat verdient, der gilt als Midijobber.

Sozialversicherungsbeiträge für Midijobber ändern sich ab Oktober 2022

Auch in diesem Anstellungsverhältnis darf ab Oktober mehr verdient werden als bisher. Die Grenze liegt aktuell noch bei 1.300 Euro. Sie wird auf 1.600 Euro erhöht. Beim Minijob müssen gar keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Im Midijob gibt es den Vorteil, dass verminderte Sozialversicherungsbeiträge gelten.

Im Midijob zahlt man also weniger Abgaben als in einem Arbeitsverhältnis mit mehr Gehalt. Zu den Sozialversicherungsabgaben gehören Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Auch hier gibt es ab Oktober neu angepasste Beiträge. So müssen Menschen, die nur knapp mehr als bei einem Minijob verdienen, weniger von ihrem Gehalt für die soziale Absicherung abgeben. Bei einem Bruttoeinkommen von 520,01 Euro zahlen Arbeitnehmer laut Merkur.de sogar gar nichts. Bei 521 Euro sind es dann 30 Cent.

Bei sozialversicherungspflichtigen Geringverdienern steigt das Nettogehalt um bis zu 60 Euro

Das entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Einkommen unter 1.600 Euro stärker als bisher. Durch die veränderten Gehaltsgrenzen und geringeren Sozialabgaben können sie sich über steigende Nettolöhne freuen.

Bis zu 60 Euro mehr können auf dem Konto landen. Bei einem Bruttoentgelt von 521 Euro bekommt man ab Oktober zum Beispiel 62,48 Euro mehr von seinem Gehalt auf das Konto überwiesen, so Merkur.de – und das ohne mehr Arbeiten zu müssen.

Regierung hebt Mindestlohn auf 12 Euro an

Die Regierung will durch die Änderungen einerseits armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen helfen und verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Andererseits erhofft sie sich, auf diesem Weg die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls für die wirtschaftliche Erholung zu geben.

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