Große Änderungen ab März: Blitzer-Apps, Masern-Impfung, Steuer-Erleichterung

Impfpflicht, Umzugskosten oder Schönheits-OPs: Ab März 2020 gelten in vielen Bereichen neue Regelungen.

  • Der März 2020 bringt eine Reihe an Änderungen.           
  • Die Regelungen bei Masern, Umzugskosten und Medikamenten-Rezepten ändern sich.
  • Neuerungen ab 01.03.2020 im Kompakt-Überblick.

Update vom 29. April 2020: Auch im Mai gibt es wieder zahlreiche Änderungen. Ein Überblick.

Masern-Impfpflicht ab 1. März 2020 

Bereits Ende 2019 vom Bundesblitzer tag beschlossen, tritt sie nun in Kraft: Die deutschlandweite Masern-Impflicht in Kitas und Schulen. Der Impfnachweis muss für alle Kinder ab einem Jahr erbracht werden, die neu in einem Kindergarten oder einer Schule angemeldet werden - und für jene, die die Gemeinschaftseinrichtung bereits besuchen. Deren Eltern müssen den Impfnachweis* bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Die Impflicht gilt auch für alle Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Krankenhäusern - wenn sie ab 1970 geboren sind. Bis zu 2500 Euro Bußgeld drohen jenen, die sich nicht daran halten.

Neu im März 2020: Mehr Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen 

Wer ledig ist und wegen der Arbeit den Wohnort wechseln muss, kann ab dem 1. März 2020 pauschal 820 Euro von der Steuer absetzen, bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern sind es 1639 Euro. Für welche Leistungen gilt diese Pauschale? Etwa für Schönheitsreparaturen, die man beim Auszug noch machen muss, für das Umzugsunternehmen oder die Maklerkosten bei der Suche nach einer neuen Bleibe. Diese Umzugskostenmüssen beim Finanzamt natürlich belegt werden.

Byebye, Blitzer-Apps: Ab März 2020 verboten

Sie sind aus Sicht der Autofahrer praktisch, und selbst einen Google-Blitzer-Service* gibt es: Apps, die vor Radarkontrollen warnen. Im Zuge der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom Februar sind sie nun „ausdrücklich“ verboten. Das Bundesverkehrsministerium stellt das aktuell auf seiner Webseite nochmals klar.

Kostenpunkt, falls ein Autofahrer doch mit einer Blitzer-App erwischt wird: 75 Euro Bußgeld. Es kann auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg drohen.

Keine Werbung für Schönheits-OPs für Jugendliche - auch bei Facebook, Instagram & Co. 

„Werbungen für Schönheitsoperationen vermitteln häufig eine falsche Botschaft. Darum wollen wir Werbung für Schönheitsoperationen verbieten, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richtet“, teilte das Bundesgesundheitsministerium bereits im Herbst 2019 mit.

Die neue Regelung ab 1. März 2020 war als Änderungsantrag an das Masernschutzgesetz (siehe oben) angehängt. Aktuell verbietet das Heilmittelwerbegesetz zwar schon, damit zu werben, wie ein Körper vor und nach einem operativen plastisch-chirurgischen Eingriff aussieht. Ebenso ist es den Werbenden nicht erlaubt, sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren zu richten. 

Da diese Regelung aber die Altersgruppe ab 14 Jahren nicht schützt, wird das Werbeverbot für OPs „ohne medizinische Notwendigkeit“ ausgeweitet, um Jugendliche zu schützen. Das betrifft auch die Werbung auf Facebook, Instagram & Co..

Nach Sexualdelikt: Krankenkassen übernehmen Kosten für Spurensicherung 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte vergangenen Herbst dafür plädiert: Ab 1. März 2020 wird die vertrauliche Spurensicherung am Körper von Opfern sexueller Übergriffe und sexuellen Missbrauchs zur Kassenleistung. Bisher müssen Opfer von Sexualdelikten die Beweissicherung selbst zahlen. Dazu gehören auch Laboruntersuchungen, um K.-O.-Tropfen* nachzuweisen.

Weniger Gratis-Handgepäck bei Eurowings ab März 2020

Der „Basic-Tarif“ bei Eurowings wird teurer. Die Fluggesellschaft transportiert pro Kunde ab März nur noch ein Stück Handgepäck mit den Maßen 55 x 40 x 23 Zentimeter kostenlos. Für jedes weitere Gepäckstück fallen Gebühren an. Außerdem kostet der Check-In am Flughafen-Schalter ab März etwas. Der Online-Check-In bleibt kostenfrei. 

Verschreibungspflichtige Medikamente: Ab März 2020 kommt das „Wiederholungsrezept“

Wer regelmäßig auf verschreibungspflichtige Medikamente* angewiesen ist, für den kommt das „Wiederholungsrezept“ sicher gelegen: Versicherte können ab März 2020 bestimmte Rezepte bis zu drei Mal in der Apotheke einlösen, und zwar innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum.

Leichteres Anwerben von Fachkräften ab März 2020 - Merkel (CDU) dafür

Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es soll qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten den Weg nach Deutschland erleichtern. Im Dezember 2019 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt, dass es weltweit einen großen Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte gebe.Sie sprach von einem „Paradigmenwechsel, wie wir auf Fachkräfte außerhalb der Europäischen Union zugehen wollen“.

Alleine das deutsche Handwerk könne 250.000 offene Stellen besetzen. Die derzeit größten Engpässe bei Fachkräften bestehen demnach bei Berufen aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik - daneben sind der Bau, der Hotel- und Gaststättenbereich sowie Gesundheitsberufe betroffen. Konkret gehe es etwa um Elektrotechniker, Metallbauer, Mechatroniker, Köche, Alten- und Krankenpfleger, Informatiker sowie Softwareentwickler.

Für Verbraucher ändert sich im April wieder einiges. Neben planmäßigen Neuregelungen beispielsweise zur BaföG-Rückzahlung hat die Corona-Krise einige Umstellungen zur Folge.

Ab dem 20. Mai 2020 gilt das EU-Verbot für Menthol-Zigaretten. Doch es bleiben Alternativen.

frs

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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