Supermärkte wie Aldi, Lidl und Co. verteilen immer öfter Strafzettel mit überhöhten Gebühren für Falschparker. Wir klären auf, ob das erlaubt ist und welche Strafen drohen.
Update vom 25. September 2018: Wer ist der mysteriöse Discounter-Boss? Am Mittwochabend beleuchtet die ZDF-Doku „Die Lidl-Story“ den geheimnisvollen Konzern-Chef Dieter Schwarz.
München - Jeder kennt das Problem. Man benötigt dringend einen Parkplatz, kann aber keinen finden. Oft wirken dann die Parkplätze von Aldi, Lidl und Co. verlockend. Dort findet man meistens noch eine freie Lücke. Aber eigentlich sind die Plätze nur für Kunden vorgesehen.
Immer mehr Supermärkte engagieren deswegen private Sicherheitsdienste, die Knöllchen für die Parksünder verteilen.
Parken bei Aldi, Lidl und Co.: Dürfen die Supermärkte Bußgelder verlangen?
Ja, sie dürfen. Die Stellplätze sind Privatbesitz der Händler. Wenn es Schilder am Parkplatz oder Zettel an den Eingängen der Märkte gibt, die deutlich auf die Bedingungen und die Folgen der Missachtung hinweisen, ist es rechtens, Bußgelder zu verlangen.
Wenn diese Hinweise vorhanden sind, akzeptieren Sie stillschweigend einen Vertrag sobald Sie ihr Auto dort parken. Der Focus sprach mit Rechtsanwalt Michael Winter, der noch weitere Aspekte bezüglich der Strafzettel erklärte. Sollten die Schilder gleich zu Beginn der Einfahrt stehen oder zu klein und nicht deutlich erkennbar sein, würden die Supermärkte schlechte Karten haben. „Niemand kann in der kurzen Zeit die Parkordnung lesen,“ so der Anwalt.
Trotzdem gelte: „Es genügt die Möglichkeit, sich in zumutbarer Weise Kenntnis zu verschaffen, § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB.“ Man müsse sich also rein rechtlich das Schild nochmal anschauen. Das mache natürlich kaum jemand.
Kann ich mich gegen die Knöllchen wehren?
Wenn es jedoch schon so weit gekommen ist, dass ein Strafzettel auf der Windschutzscheibe liegt, muss man einiges beachten, um ohne Strafe wieder davon zukommen.
Die Frage ist, ob man überhaupt selbst gefahren ist. Wenn der Fahrzeughalter nicht selbst gefahren ist, hat er keinen Vertrag abgeschlossen und kann nicht belangt werden. Das heißt solange einem nicht nachgewiesen werden kann, dass man hinter dem Steuer saß, ist das Knöllchen ungültig. Um genauer zu sein ist man nicht haftbar.
Parken bei Aldi, Lidl und Co.: Diese Bußgelder drohen
Häufig werden Bußgelder von 25 oder 30 Euro verlangt. Solche Preise sind für den Anwalt „überhöht“. Kommunen würden in vergleichbaren fällen nur 10 Euro verlangen. „Ich halte den Vertrag sodann insgesamt für unwirksam und rate keinem, zu zahlen.“
Auch Anwalt Magnus von Treyer, der auch schon mit dem Focus sprach, findet, dass sich die privaten Betreiber an den öffentliche Gebühren orientieren sollten. Die Sicherheitsdienste sagen, dass die hohen Preise gerechtfertigt sind, da sie im Gegensatz zu den Gemeinden ihre Kosten decken müssten. "Das sollen die erst einmal vor Gericht belegen", meint Treyer. Er glaubt, dass es ihnen schwer fallen würde zu belegen, dass Strafen von 30 Euro nötig sind um ihre Ausgaben zu decken.
Natürlich gilt: Wer nichts falsch macht kann auch nicht belangt werden. Man sollte sich also an die Parkordnung halten. Dann bekommt man erst gar kein Knöllchen.
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