Rückruf für gefährliche Raketen: EU warnt über Schnellwarnsystem - akute Gefahr droht

Rückruf von Feuerwerk: Fehlerhafte Raketen können zu Verbrennungen führen.
 ©dpa / Christophe Gateau

Kurz vor Silvester muss die Firma Weco Feuerwerkskörper zurückrufen. Sie können Verbrennungen und Hörschäden verursachen

  • Millionen Deutsche freuen sich auf das Silvester-Feuerwerk
  • Jetzt gibt es einen Rückruf von gefährlichen Raketen
  • Die Feuerwerkskörper könnten möglicherweise in geringer Höhe explodieren

Brüssel - Der deutsche Hersteller Weco ruft Feuerwerkskörper zurück, die gefährlich für die Sicherheit sein können. Das gab die Europäische Kommission für Verbraucher über ihr Schnellwarnsystem bekannt. Die Produkte entsprechen nicht der für Pyrotechnik geltenden EU-Norm. 

So kurz vor Silvester hat dieser Rückruf besondere Brisanz. Experten warnen ohnehin regelmäßig vor den Gefahren von Feuerwerk. Fehlerhafte Produkte erhöhren die Wahrscheinlichkeit von Unfällen drastisch.

Gefahr durch fehlerhafte Raketen: Verbrennungen, Hörschäden, Feuer

Bei der Nutzung der Weco-Raketen besteht das Risiko von Hörschäden und Verbrennungen, außerdem könnten sie Brände verursachen. 

Die Feuerwerkskörper sollen laut des EU-Warnsystems teils eine zu flache Flugbahn haben. Teils soll die Explosion verzögert auftreten, was dazu führen könnte, dass Benutzer sich den Raketen wieder nähern und dadurch Verbrennungen erleiden.

Betroffen von dem Rückruf sind die folgenden Feuerwerkskörper und Raketen:

  1. Party-Fices Pyro-Concept
    Modellnummer  201054-48 PF / CE 1395-F2-0316/2015, Barcode: 4047291062924

    Der Feuerwerkskörper funktioniert möglicherweise nach der Zündung nicht korrekt. Außerdem sollen die Flammen nicht wieder ausgehen. Raketen und flammbare Stoffe in der Nähe könnten ebenfalls in Brand geraten.

  2. Night Hawk 
    Modellnummer 350015-48 1008-F2-69249100, Barcode:  4047291047389
    Das Produkt kann das Gehör beschädigen, weil der Schalldruckpegel zu hoch ist. 
  3. Ghost Scream Rockets Modellnummer 2916 - 1008-F2-69246131, Barcode: 4047291040076
  4. Das Abbrennen der Zündschnur dauert zu lange. Außerdem heben die Raketen möglicherweise nicht ab, steigen in einem zu flachen Winkel und explodieren in zu geringer Höhe. Der Schalldruckpegel ist auch bei diesem Produkt zu hoch, was zu Hörschäden führen könnte.

    Rückruf von Feuerwerkskörpern - bereits 2006 gab es eine ähnliche Warnung

    Die Pressestelle des Unternehmens war zunächst nicht zu erreichen. Es ist nicht das erste Mal, dass es einen Rückruf von Feuerwerkskörper der Marke Weco gibt. Schon 2006 wurde eine Meldung über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission für Verbraucher veröffentlicht. Damals waren die Modelle Spider, Viper, Sydney, Rio, Apollo und Cobra betroffen. Auch damals soll ein Risiko von Verletzungen bestanden haben. Einzelne Raketen waren laut EU-Kommission falsch beschriftet. Aufgrund der Gefahren wird immer wieder über ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk in Städten diskutiert. München hat jüngst zumindest die Nutzung von Böllern in der Innenstadt verboten, berichtet tz.de*. Einzelne Händler haben auch schon auf die Debatte reagiert und Feuerwerk aus dem Sortiment geworfen. 

*tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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