Rückruf von Fischprodukt: Gesundheitsgefahr durch Fremdkörper

Rückruf für „Neubauers Original Braunschweiger Heringssalat“
 ©dpa / Stefan Sauer

Wegen Verletzungsgefahr gibt es einen aktuellen Rückruf für ein Fischprodukt. Das Produkt soll in zwei Bundesländern verkauft worden sein.

  • Es besteht eine amtliche Warnung wegen einer möglichen Gesundheitsgefahr durch einen Heringssalat.
  • Eventuell enthalteneFremdkörper in dem Produkt können zu Verletzungen führen.
  • Der Rückruf bezieht sich auf Heringssalat mit verschiedenen Haltbarkeitsdaten.

Braunschweig - Unmittelbar vor Ostern wurde ein Rückruf für eine Fischprodukt bekannt gegeben. Für das Produkt „Neubauers Original Braunschweiger Heringssalat“ besteht eine amtliche Warnung wegen einer möglichen Gesundheitsgefahr durch Fremdkörper, die im Salat enthalten sein können. Das dokumentiert unter anderem das Portal lebensmittelwarnung.de, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betrieben wird.

Rückruf von Heringssalat: Möglicherweise metallische Fremdkörper enthalten

In der amtlichen Warnung wird vor einer potenziellen Gefahr gewarnt: „Es kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass metallische Fremdkörper in dem Produkt enthalten sind. Beim versehentlichen Verschlucken kann von diesen Fremdkörpern eine Gesundheitsgefahr ausgehen.“ Kunden, die den Heringssalat gekauft haben, sollten ihn deshalb auf keinen Fall verzehren.

Der Hersteller des Heringssalats ist die Firma Fleischerei Neubauer oHG aus Braunschweig. Nähere Informationen dazu, in welchen Geschäften das Produkt erhältlich war, wurden nicht veröffentlicht. Laut dem Rückruf wurde der Heringssalat in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verkauft. Deutschlandweit gilt gleichzeitig, ebenfalls wegen möglichen Fremdkörpern im Produkt, ein Rückruf für Rahmspinat eines anderen Herstellers.

Beim Rückruf das Mindesthaltbarkeitsdatum beachten

Der Rückruf bezieht sich auf „Neubauers Original Braunschweiger Heringssalat“ in einem Plastikbecher mit der Füllmenge 200 Gramm. Außerdem zu beachten ist das Mindesthaltbarkeitsdatum. Vom Rückruf betroffen sind entsprechende Produkte mit dem MHD 18. April 2020, 19. April 2020, 20. April 2020 und 21. April 2020. Die potentiell verunreinigten Becher entstammen den Produktionen mit den Los-Kennzeichnungen 20049, 20050, 20051 und 20052. In allen Fällen ist vom Verzehr abzuraten. Produkte, für die ein Rückruf besteht, können in der Regel in den Geschäften umgetauscht werden, in denen sie gekauft wurden.

Ebenfalls kurz vor Ostern wurde ein Brotaufstrich einer Biomarke zurückgerufen. In diesem Fall bestand Gefahr für Allergiker.

Einen Rückruf gab es auch bei Edeka und Rewe: Ein Pizza-Produkt wurde aufgrund der Gefahr von Kunststoffteilchen im Gericht zurückgerufen. Und Aldi-Rückruf: Bedrohliche Rückstände in Tiefkühl-Produkt - sogar Blutarmut droht

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