Falsches Verbrauchsdatum:  Ausdrückliche Warnung vor diesem Lachs

Lachs
 ©dpa / Holger Hollemann

Ein Großhändler ruft ein Lachsprodukt zurück, weil dieses mit einem falschen Verbrauchsdatum versehen wurde. Der Fisch ist trotz anderslautender Etikettierung bereits abgelaufen.

  • Das Produkt „Youkon Wildlachs Wild & Red“ wird mit Nachdruck zurückgerufen.
  • Auf den Packungen wird teilweise ein falsches Verbrauchsdatum ausgewiesen.
  • Kunden können den Kaufpreis zurückerlangen.

Coesfeld/München - Gerade rund um Weihnachten - und damit natürlich auch zu Beginn des neuen Jahres - ist Lachs als Belag auf Brot oder Brötchen hierzulande äußerst beliebt. Doch beim Verzehr von Fisch gilt stets: Vorsicht ist geboten - gerade im rohen Zustand. Nun warnt sogar das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit davor, eine ganz bestimmte Sorte des schmackhaften Fisches zu konsumieren. Es ist ein Rückruf mit Nachdruck.

Dabei geht es um das Produkt „Youkon Wildlachs Wild & Red“ des Großhändlers Weiling aus dem nordrhein-westfälischen Coesfeld nahe der Grenze zu den Niederlanden. Grund ist das teilweise falsch ausgewiesene Verbrauchsdatum auf den Packungen. Statt dem 8. Januar 2020, ist auf diesen fälschlicherweise der 8. März 2020 als Ablaufzeitpunkt abgedruckt. Schuld daran sei eine falsche Einstellung des Etikettierers.

Rückruf von Wildlachs: Großhändler bittet um Rückgabe im Laden

Verbraucher, die eine Packung des mit der Angel gefangenen und kalt geräucherten „Youkon Wildlachs Wild & Red“ mit dem Verbrauchsdatum 8. März 2020 besitzen, werden gebeten, diese in den Laden zurückzubringen, wo das Produkt gekauft wurde. Der Kaufpreis werde „selbstverständlich auch ohne Kassenbon erstattet“. In jedem Fall sollte der Fisch „nach Ablauf des 08.01.2020 nicht mehr verzehrt werden“.

Der Händler lieferte den Wildlachs an Abnehmer in fünf Bundesländern: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Das 1975 gegründete Unternehmen Weiling vertreibt Bio-Lebensmittel in der gesamten Bundesrepublik, beliefert rund 1000 Einzelhandelsgeschäfte und setzt dabei in erster Linie auf hochpreisige Produkte.

Wegen Feuergefahr ruft Philips ein beliebtes Babyprodukt zurück. Nachdem eine Kundin einen gefährlichen Fund in einem Rewe-Lebensmittel gemacht hat, reagiert das Unternehmen umgehend. Eine andere Rewe-Kundin machte ein Ekel-Foto, bei dem man schon zweimal hinschauen muss. Ein Fahrrad-Kindersitz wird zurückgerufen, weil er eine Gefahr für die Kleinen darstellt. Auch für zwei Fruchtriegel erfolgt ein Rückruf, denn in einer der Zutaten wurde eine krebserregende Substanz festgestellt.

Ein ungewöhnlicher Rückruf löst sogar Katwarn aus: Denn dieses Produkt kann „high“ machen. Wie hna.de* berichtet, werden während der aktuellen Coronavirus-Krise Masken so gebraucht, wie noch nie. Jetzt sind aber Mundschutz-Masken von einem Rückruf betroffen, denn manche erhöhen sogar das Infektionsrisiko.

mg

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