Produzenten von Dönerspießen müssen diese vom Markt nehmen, wenn sie bei Kontrollen Salmonellenbefall feststellen.
Ansbach - Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach entschieden und damit die Klage eines Fleischspieß-Herstellers abgewiesen.
Die Firma aus Schwaben wollte erreichen, dass sie ihre tiefgefrorenen Produkte nicht vernichten oder zurücknehmen muss, wenn darin Salmonellen gefunden werden. Die Begründung: Das Etikett enthalte den Hinweis, dass der Dönerspieß vor dem Verzehr vollständig durchgegart werden muss. Denn das Durchgaren töte die Bakterien ab.
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Außerdem würden die Spieße nicht an Endverbraucher geliefert, sondern nur an Restaurants, die mit der Zubereitung vertraut seien, argumentierte der Hersteller. Dem Unternehmen zufolge werden bei eigenen Stichproben bei einem bis drei Prozent der Spieße Salmonellen gefunden.
Die Lebensmittelaufsichtsbehörden waren dagegen der Meinung, dass die Produkte zurückgenommen werden müssen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg der Firma im vergangenen Jahr recht gegeben.
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Rückruf-Zoff! Verwaltungsgerichtshof drehte den (Döner-)Spieß nun um
Der Verwaltungsgerichtshof drehte den Spieß nun um: Aufgrund einer EU-Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel müsse der Betrieb mit Salmonellen versetzte Chargen vom Markt nehmen, heißt es in dem am Freitag bekannt gegebenen Urteil. Das Unternehmen müsse dies außerdem in ihrem betriebseigenen Hygienekonzept sicherstellen. Gegen das Urteil ist noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
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dpa