Rückruf von Karneval-Süßigkeit: Polizei mit drastischer Warnung - Ermittlungen laufen

Dieses Foto publizierte die Polizei zu ihrem Rückruf
 ©Polizei Mittelhessen

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, eine bestimmte Süßware zu verzehren. Sie wurde an Fasching verteilt - und birgt eine erhebliche Gesundheitsgefahr.

  • Die Polizei warnt vor dem Verzehr einer beliebten Süßigkeit. 
  • Das Produkt wurde an Fasching unter den Menschen verteilt. 
  • Die Süßware enthält extrem gefährliche Kleinteile.

Gießen -  Die Polizei Mittelhessen hat einen Rückruf herausgegeben. Am Faschingsdienstag wurden im Rahmen des Faschingsumzuges in Laubach-Freienseen Süßigkeiten verteilt, die Metallspäne enthalten können. Es handelt sich hierbei um weiße, etwa zwölf mal zwölf Zentimeter große Plastiktütchen ohne Aufdruck (siehe Foto oben). In den Plastiktütchen befinden sich acht Weingummis. Die Süßwaren enthalten möglicherweise vereinzelt Metallspäne (wie ebenfalls auf dem Foto zu sehen).

Rückruf der Polizei: „Keinesfalls sollten die Naschereien verzehrt werden!“

Derzeit bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass an den Tütchen manipuliert wurde. Der Polizei sind bislang keine Verletzten bekannt geworden. Die Ermittlungen zur Herkunft der Weingummis sowie zur Ursache, dass Metallspäne jn der Süßigkeit landeten, dauern an. Betroffene werden gebeten, die Polizeistation in Grünberg unter der Telefonnummer  06401 / 91430 zu kontaktieren und entsprechende Tütchen mit den Weingummis dort abzugeben.

Der Fall erinnert an einen Rückruf vom vergangenen Jahr. Damals wurden in einer Süßigkeitensorte ein zwei Zentimeter langes, dünnes und biegsames Metallfragment gefunden - auch hier bestand Verletzungsgefahr. Vor dem Produkt wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gewarnt.

Süßigkeiten-Rückruf: Weitere Fälle von drastischen Warnungen

Überdies gab es einen Rückruf wegen möglicher roter Plastikpartikel in einem Schoko-Keks. Vor dem Verzehr der „Biscotto American Cookies“ wurde gewarnt. Es handele sich um 225-Gramm-Packungen mit dem Haltbarkeitsdatum 24. Mai 2020.

Und in einem weiteren Fall wurden Süßigkeiten plötzlich zur potentiellen Gefahr: Eine Firma, die Fruchtgummi, Marshmallows, Hartkaramelle und Kaugummis herstellt, rief vorsorglich eine „Hartkaramelle mit Spielwert“ zurück. Dabei handelt es sich um einen bei Kindern beliebten Lutscher - bei der Produktion soll ein technischer Mangel dazu geführt haben, dass sich Kleinteile ablösen können, die ein „Gefahrenpotenzial“ für Kinder darstellen.

Wer sich vorzugsweise mit Süßwaren aus dem osteuropäischen Raum eindeckt, sollte diesen Rückruf begutachten: Es besteht eine Gefährdung durch krebserregende Stoffe*.

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

frs

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser