Mit sogenannten Dashcams können Autofahrer heimlich Aufnahmen vom Verkehrsgeschehen machen. Wer solche Videos ins Internet stellt, muss in Bayern mit krassen Bußgeldern rechnen.
In Russland ist es gang und gäbe - in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen sogenannter Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder.
In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag in Ansbach an.
Gericht entschied damals: Dashcams sind unzulässig!
Die Behörde reagierte damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach von Mitte August. Das Gericht hatte festgestellt, Videos vom Verkehrsgeschehen dürften nicht ins Internet gestellt werden (Aktenzeichen: AN 4 K 13.01634). Schließlich ließen sich die gefilmten Personen leicht identifizieren. Heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter seien datenschutzrechtlich nicht zulässig.
Dashcam-Video: Kein Beweis beim Unfall
Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Das Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt, zugleich aber einen Behördenbescheid gegen einen Autofahrer aus formalen Gründen aufgehoben. So habe in dem Bußgeldbescheid die genaue Marken- und Typenbezeichnung der vom Autofahrer verwendeten Kamera gefehlt.
Landesamt-Präsident Kranig kündigte an, auf eine Berufung gegen das Urteil zu verzichten. Das Gericht sei der wesentlichen datenschutzrechtlichen Begründung seiner Behörde gefolgt, betonte er in einer Mitteilung.
dpa