Auf der Autobahn rechts überholen – wann ist es erlaubt?

In gewissen Ausnahmefällen darf auf der Autobahn rechts überholt werden.
 ©dpa

Rechts überholen ist auf deutschen Autobahnen grundsätzlich verboten. Oder gibt es vielleicht doch Ausnahmen? Die Redaktion klärt auf.

Als Autofahrer hat man es oft nicht leicht. Wer kennt nicht diese Situation: dreispurige Autobahn, wenig Verkehr, Sie fahren vorschriftsmäßig in normalem Tempo auf der rechten Spur - und plötzlich ist es da: ein Fahrzeug, das seelenruhig auf der mittleren oder gar linken Spur dahin kriecht.

Ihr Puls steigt, Sie verspüren den fieberhaften Drang, den notorischen Schleicher zu überholen, ohne dabei die Spur zu wechseln. Doch die große Frage ist:

Darf ich auf der Autobahn rechts überholen?

Generell gilt: Rechts überholen auf der Autobahn ist grundsätzlich verboten. Hier herrschen andere Gesetze als innerorts, wo auf mehrspurigen Straßen die Fahrspur frei gewählt und somit – natürlich unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - auch rechts überholt werden kann.

Bei dem obigen Beispiel wäre rechts überholen also gesetzeswidrig. Wer dies dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die korrekte Vorgehensweise in dem Fall wäre: Sie warten, bis der Fahrer die linke Spur freigibt (wenn er diese blockiert) oder (wenn sich der "Schleicher" mittig befindet) vorsichtig von rechts nach links ziehen, um vorschriftsgemäß links zu überholen.

Und das am besten, nachdem man sich vergewissert hat, dass kein weiteres schnelleres Fahrzeug von hinten naht. Anschließend wieder zurück auf die rechte Spur, denn schließlich herrscht in Deutschland Rechtsfahrgebot.

Es gibt jedoch eine Ausnahme:

Im Kolonnenverkehr darf auch auf der Autobahn rechts überholt werden.

Jedoch nur bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unter Beachtung folgender Regel: "Lediglich dann, wenn sich in mehreren Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden; und wenn im linken Fahrstreifen eine Kolonne steht oder mit höchstens 60 km/h fährt, darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einem Geschwindigkeitsunterschied von maximal 20 km/h überholt werden." 

Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Gerade im Kolonnenverkehr neigen Autofahrer dazu, abrupt zu bremsen oder es kommt zu plötzlichen oder auch notwendigen Ausweichmanövern, die dann reflexartig auf die rechte Spur erfolgen. Daher unbedingt diese Regel beachten.

Bei Beachtung der StVO darf laut www.busskatalog.de zudem auch auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen rechts überholt werden.

Andernfalls erwarten Sie diese Strafen:

Verstoß

Punkte

Verwarngeld (in Euro)

Bußgeld (in Euro

Fahrverbot

Überholen

- im Überholverbot allgemein

1

-

70,-

nein

- mit Gefährdung des Gegenverkehrs und unklarer Verkehrslage

2

-

250,-

1 Monat

- mit Sachbeschädigung bei unklarer Verkehrslage

2

-

300,-

1 Monat

rechts überholen

1

- außerorts

1

-

100,-

nein

- innerorts

0

30,-

-

nein

mangelnder Seitenabstand beim Überholen

0

30,-

-

nein

- mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage

1

-

100,-

nein

Zum Überholen ausgeschert und dabei den nachfolgenden Verkehr behindert

1

-

80,-

nein

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert

0

20,-

-

nein

Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht

0

30,-

-

nein

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