Nicht jeder braucht sein Auto das ganze Jahr. Wer aber nicht unnötig Kfz-Steuer zahlen will, sollte über ein Saisonkennzeichen nachdenken. Wir erklären, wie Sie eines bekommen.
Seit 1997 können deutsche Autofahrer ein Saisonkennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Aber warum sollte man das tun und welche Vorteile ergeben sich durch das flexible Nummernschild? Wir erklären Ihnen, wofür Sie ein Saisonkennzeichen brauchen und wie teuer es ist.
Für wen lohnt sich ein Saisonkennzeichen
Im Sommer ist so ein Cabrio praktisch. Verdeckt auf und die Sonne genießen. Aber im Winter wird es vielleicht etwas frostig im Auto. Also lassen viele Cabrio-Fans ihren Liebling während der kalten Monate in der Garage. Davor aber extra zur Zulassungsstelle, um den Wagen stillzulegen und Frühling wieder anmelden?
So sah das Prozedere noch bis zum 1. März 1997 aus. Seitdem können Cabrio-Fahrer und andere Fahrzeugbesitzer das Saisonkennzeichen beantragen. Mit diesem muss das Auto nicht ständig an- und abgemeldet werden. Saisonkennzeichen können auch mit H-Kennzeichen kombiniert werden.
So lange ist ein Saisonkennzeichen gültig
Wie der Name schon sagt, ist das Saisonkennzeichen nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Dabei gilt es mindestens zwei Monate und maximal elf Monate, die aufeinander folgen müssen.
Wie lange das Saisonkennzeichen gültig ist, wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt und direkt auf das Nummernschild aufgedruckt. Dabei geben zwei Zahlen am rechten Rand des Kennzeichens den gültigen Zeitraum an.
Steht dort zum Beispiel eine 6 über einer 10, heißt es, dass das Auto nur vom 1. Juni bis zum 31. Oktober gefahren werden darf. Wenn Sie bereist ein Saisonkennzeichen haben, aber den Zeitraum ändern wollen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
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Vor- und Nachteile von Saisonkennzeichen
Mit dem Saisonkennzeichen sollen Autofahrer ihr Auto flexibel nutzen können und weniger Verwaltungsaufwand bei An- und Abmeldung haben. Zudem sparen sie bei der Kfz-Steuer, da diese nur anteilig gezahlt werden muss.
Allerdings sollten Sie bei einem Saisonkennzeichen beachten, dass Sie Ihr Auto auf einem Privatgelände unterbringen müssen, wenn der genehmigte Zeitraum abgelaufen ist. Denn mit einem Saisonkennzeichen dürfen Sie nicht außerhalb des Zulassungszeitraums fahren oder auf öffentlichen Straßen parken. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 50 Euro.
Deswegen müssen Sie die Ersparnis der Kfz-Steuer, den freiwilligen Fahrverzicht für mehrere Monate, Unterbringungskosten und Versicherungsbeiträge berücksichtigen. Übersteigen die Kosten für eine Garage oder einen privaten Parkplatz die Einsparungen, lohnt sich ein Saisonkennzeichen nicht.
Lesen Sie hier, was die Zahlencodes auf Diplomatenkennzeichen bedeuten.
Saisonkennzeichen und der TÜV
Was ist eigentlich wenn der TÜV für Ihr Auto im Dezember abläuft, aber Ihr Saisonkennzeichen erst wieder im Mai das Fahren erlaubt? Kein Problem. Sie müssen dann erst im Mai mit Ihrem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung. Ärger bekommen Sie nur, wenn Sie während der Saison ohne TÜV unterwegs sind.
So beantragen Sie ein Saisonkennzeichen
Haben Sie alles durchgerechnet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein Saisonkennzeichen lohnt, können Sie die Zulassungsstelle aufsuchen. Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In München etwa müssen Sie folgende Dokumente für ein Saisonkennzeichen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung für den neuen Versicherungszeitraum)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Erfahren Sie hier, was das "E" auf Kennzeichen bedeutet.
Kosten für ein Saisonkennzeichen
Wenn Sie ein Saisonkennzeichen beantragen, fallen rund 30 Euro an Gebühren an. Zusätzlich kommt noch das Prägen der Nummernschilder hinzu – zwischen 20 und 30 Euro.
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anb