Oldtimer: So sparen Sie jetzt Geld mit Saisonkennzeichen

Mindestens 30 Jahre muss ein Auto alt sein, um ein H-Kennzeichen zu bekommen.
 ©picture alliance / Uli Deck / dpa

Der Winter ist vorbei und endlich kann das alte Schätzchen aus der Garage geholt werden. Vor der Ausfahrt sollten Sie sich aber ein Saisonkennzeichen zulegen.

Kaum scheint die Sonne wieder länger, lassen sich auf den Straßen wieder die Klassiker der Automobilgeschichte blicken – gut zu erkennen am H-Kennzeichen. Diese Oldtimer-Zulassung bekommen historische Fahrzeuge, die als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" (Amtsdeutsch) gelten und mindestens 30 Jahre alt sind.

Bei Steuer und Versicherung sparen

Seit Oktober 2017 lässt sich das H-Kennzeichen aber auch mit einem Saisonkennzeichen kombinieren. Für viele Oldtimerbesitzer heißt es damit: finanzielle Entlastung. "Sie können so den Nutzungszeitraum ihren Bedürfnissen anpassen, zudem sinken die Ausgaben für Steuer und Versicherung", erklärt Matthias Gerst von TÜV Süd die Vorteile der neuen Regel.

Wenn Oldtimer-Besitzer in einem bestimmten Zeitraum nicht nutzen – z. B. im Winter –, können Sie günstige oder beitragsfreie Ruheversicherungen abschließen.

H-Kennzeichen: Voraussetzungen und Vorteile

Besitzer eines H-Kennzeichens zahlen einen günstigeren Steuersatz und sie dürfen mit ihren alten Autos auch in Feinstaubzonen. Zum 1. Januar 2018 lag die Gesamtzahl aller Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen – dazu zählen neben Pkw auch Nutzfahrzeuge, Zugmaschinen und Motorräder – bei rund 477.000. Tendenz: steigend.

Erst ab einem Alter von 30 Jahren gelten Autos, Motorräder und Lkw als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" und damit als förderungsfähig. Dabei kommt es aber auch auf den Original- und Erhaltungszustand an.

"Ob ein Oldtimer als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut anerkannt wird, hängt stark davon ab, welche technischen Veränderungen an dem Fahrzeug gegenüber dem Originalzustand durchgeführt wurden", weiß Gerst. Die einzelnen Kriterien hat TÜV Süd in einem Anforderungskatalog zusammengefasst.

"Die Hauptbaugruppen müssen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Sowohl bei Motor, Getriebe oder Rad-Reifen-Kombinationen als auch bei anderen Baugruppen werden Veränderungen akzeptiert, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung technisch möglich waren und in diesem Zeitraum beim Fahrzeugtyp häufiger durchgeführt wurden", ergänzt der der TÜV-Süd-Fachmann.

Angemessene Gebrauchsspuren und zeitgenössische Reklamemotive

Zusätzliche Ausstattungen dürfen darüber hinaus nicht den Originaleindruck des Fahrzeuges beeinträchtigen. So sind beispielsweise nur zeitgenössische Reklamemotive und Firmenaufschriften zulässig. Im Vergleich zu normalen alten Fahrzeugen müssen Oldtimer einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen. Lediglich angemessene Gebrauchsspuren sind erlaubt. Abnutzung durch schlechte Pflege oder richtige Schäden sind ein Ausschlusskriterium.

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Klären Sie im Vorfeld fragliche Punkte ab, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Fahrzeug für ein H-Kennzeichen in Frage kommt. Sachverständigenorganisationen wie TÜV Süd bieten da Hilfe an. Bestandteil der Untersuchung für das H-Kennzeichen ist immer eine Hauptuntersuchung (HU). Je nach Baujahr muss dafür eine gültige Abgasuntersuchung (AU) vorliegen, die nicht älter als zwei Monate sein darf.

anb

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