Auto im Urlaub geklaut: Was jetzt?

Das Auto ist weg? Das sollten Sie dringen beachten.
 ©obs

Es sind Momente, die niemand im Urlaub braucht. Plötzlich ist das Auto weg - geklaut. Natürlich gibt es schlimmeres, doch ein paar wichtige Dinge sollten Sie im Ausland beachten:

Diebstahl vor Ort bei der Polizei anzeigen

 Das Protokoll davon braucht die deutsche Polizei, wenn man nach der Rückkehr den Diebstahl hier anzeigt.

Schaden bei der Kaskoversicherung melden

Die Kaskoversicherung anrufen und den Schaden melden. Der Griff zum Hörer allein genügt aber nicht, denn die Schadenmeldung muss auch in schriftlicher Form - per Post, Mail oder Fax - bei der Versicherung eingehen. Erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen

Fahrzeug gefunden - Wer trägt die Kosten für die Rückholung?

Wenn das Auto innerhalb eines Monats wieder auftaucht, erhält der Eigentümer sein Fahrzeug zurück.

Für die Rückholung des Fahrzeugs ist übrigens nicht die Kasko zuständig. Hier hilft ein Schutzbrief, der als Zusatzmodul in die meisten Kfz-Verträge mit eingeschlossen werden kann.

Auto taucht in vier Wochen nicht auf

Nach vier Wochen geht das Auto in das Eigentum der Versicherung über. Ob der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert erhält, hängt vom Fahrzeugalter und den individuell gültigen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.

Heimfahrt

Wer im Urlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat noch ein weiteres Problem, die Rückfahrt.

Auch in diesem Fall hilft ein Schutzbrief: 600 Euro stehen einem Geschädigten für die Heimfahrt mit einem Mietwagen zur Verfügung.

Doch Achtung! Wer in Spanien ein Auto mietet, um nach Deutschland zu fahren, zahlt in der Regel nicht allein für die Tage der Rückfahrt. Hat er das Auto abgegeben, muss es wieder ins Heimatland verbracht werden. Für die Rückführung sind Kosten von mehreren hundert Euro keine Seltenheit.

Wer sicher gehen will, dass er bei Rückfahrt nicht draufzahlt, sollte mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen und sich bei der Organisation der Rückreise beraten lassen. Denn auch eine Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Bahn oder Flugzeug - ist durchaus möglich und mitversichert.

Notrufnummern

Ein Tipp noch: Gerade im Schadenfall ist es hilfreich, auf die nötigen Informationen schnell und unkompliziert zugreifen zu können. Deshalb empfiehlt es sich die Notrufnummer, die im Schutzbrief angegeben wird, vor Reisebeginn zu Hause ins Handy einzuprogrammieren.

Auto-Schutzbrief

Wer mit dem eignen Wagen in den Urlaub fährt, sollte vorsorgen. „Ein Auto-Schutzbrief ist sinnvoll. Die Leistungen variieren, meist sind Pannenhilfe, Abschleppkosten und ein Rücktransport in die Heimat gedeckt“, sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. Mietet man im Ausland ein Auto, sollte man die Kfz-Haftpflichtpolice prüfen, ob eine sogenannte Mallorca-Police enthalten ist. Sie gleicht die Differenz zwischen der ausländischen – oft viel zu niedrig angesetzten – und der in Deutschland üblichen Deckungssumme aus.

Quelle: obs/HUK-Coburg

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