Anwohner stellt sich Fake-Blitzer auf sein Grundstück - so reagiert die Polizei

Huch, was ist das denn für ein Kasten? Das dachten sich wohl auch die Polizisten, die an diesem ominösen Fake-Blitzer vorbeikamen. Ist das überhaupt erlaubt?

Da hatte jemand wohl genug von den ewigen Rasern: Im rheinland-pfälzischen Landkreis Wittlich hat ein Anwohner oder eine Anwohnerin kurzerhand einen Blitz selbst gebastelt und ihn sich in den Hof gestellt.

Fake-Blitzer schreckt Raser ab

Man sollte meinen, dass die Polizei dagegen vorgehen könnte, schließlich ist der Blitzer nicht echt. Doch als sie den Fake-Blitzer entdeckte, reagierte die Polizei Rheinland-Pfalz auf ihrer Facebook-Seite eher amüsiert - und erlaubt dem Anwohner das Aufstellen der selbstgemachten Blitzeranlage sogar: 

"Unsere Blitzeranlagen scheinen derart beliebt zu sein, dass ein begabter Bürger aus der Eifel sein Grundstück mit einem täuschend echten Nachbau schmückt", heißt es auf der Facebook-Seite. "Blitzen darf er damit nicht. Aber die Aufmerksamkeit der Vorbeifahrenden ist ihm sicher!" Der Satz schließt mit einem grinsenden Smiley ab. Humor scheinen sie also zu haben.

Weiter heißt es: "Erlaubt ist in diesem Fall übrigens, was gefällt. Nach Abstimmung mit unseren Verkehrsexperten sind Blitzer-Attrappen auf einem Privatgrundstück nicht zu beanstanden."

Die meisten User finden die Reaktion der Polizei gut, so schreibt ein User: "Finde ich gut, auch wenn er nicht blitzt, wird es sicher den ein oder anderen Bleifuß heben. Viel mehr würde ich feiern, wenn die Polizei nach einem halben Jahr sagt, wir stellen unseren Hänger jetzt mal dort hin."

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Das lässt sich die Polizei Rheinland-Pfalz nicht zweimal sagen und reagiert prompt darauf: "Wir geben das sehr gerne als Anregung an unsere zuständigen Kollegen der Polizeiinspektion Wittlich weiter!"

Doch auch Kritiker melden sich zu Wort. So glaubt ein User etwa: "Anstatt bei angeblichen 'Verkehrsexperten' besser mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen! Die StA Görlitz hatte nämlich in einem vergleichbaren Fall Anklage wegen Amtsanmaßung und Straßenverkehrsgefährdung erhoben (mE zu Recht). Das hat das AG zwar am Ende eingestellt, weil der Angeklagte das Gerät abgegeben und die Tat bereut hat. Aber hier pauschal von 'erlaubt' zu sprechen, ist doch wohl eher weit aus dem Fenster gelehnt oder!? Zudem ist entschieden, dass auf einem Privatgrundstück auch keine Verkehrsschilder aufgestellt werden dürfen, wenn diese sichtbar sind und den Verkehrsfluss beeinflussen. Auch eine solche Attrappe beeinflusst den Verkehrsfluss eindeutig (z.B. plötzliche Bremsmanöver) und das ist ausschließlich Sache der Straßenverkehrsbehörde... Sehr komisches Verhalten der Polizei Trier..."

Doch auch darauf weiß die Polizei eine Antwort: "Wir sprechen nicht pauschal von erlaubt, aber in dem vorliegenden Fall ist es so: Die Blitzer-Attrappe steht zunächst nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einem privaten Grundstück. Sie ist lediglich äußerlich einem unserer Geschwindigkeitsmessanhänger nachgebaut, jedoch nicht mit Mess-/Foto-/Video-/Blitz- oder Lichttechnik ausgestattet. Deshalb kann sie auch keine Daten aufzeichnen und keine konkrete Wirkung auf den vorbeifließenden (öffentlichen) Straßenverkehr ausüben. Das bloße Vorhandensein und die Sichtbarkeit ist hierzu nicht ausreichend. Verboten wäre die Attrappe, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum stünde oder sich – wie oben beschrieben – auf den Straßenverkehr auswirken bzw. in ihn hineinwirken würde durch Blitz-/Lichteffekte oder Datenaufzeichnung."

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sca

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