Ausgebrannte Autos, Vandalismus: Was zahlt die Versicherung?

Brandstiftung und Vandalismus: Wer zahlt eigentlich bei mutwilligen Schäden am Auto?
 ©Pixabay

Beim G20-Gipfel bot sich zum Teil ein Bild der Verwüstung. Brennende Autos, eingeschlagene Scheiben usw. Welche Schäden am Auto übernimmt die Versicherung?

Zahlreiche zerstörte Autos, beschmierte Häuser und verletzte Demonstranten: Die Proteste zum G20-Gipfel haben in Hamburg zu zahlreichen Schäden geführt. Kanzlerin Angela Merkel verurteilte die "entfesselte Gewalt und ungehemmte Brutalität" im Nachgang auf das Schärfste. Den Schaden haben aber erst einmal die betroffenen Autofahrer.   

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lassen sich aber manche mutwillige Beschädigungen durch Versicherungen abfedern. Ein Überblick:

Ausgebrannte Autos

Davon gab es in Hamburg viele. An sich müsste der Verursacher dafür zahlen, doch der ist in solchen Demonstrationsszenarien meist nicht auszumachen. Der Schaden kann aber über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Diese tritt bei Schäden durch Feuer oder Böller ein und übernimmt auch den Ersatz zerstörter Autoscheiben - Folgen für den Schadenfreiheitsrabatt hat dies nicht.

Bei eingeschlagenen Fenstern kann - sofern vom Versicherungsnehmer abgeschlossen - auch die Glasversicherung zahlen.

Schäden durch Vandalismus

Durch Vandalismus entstandene Schäden an Autos - zum Beispiel durch Steinwürfe - deckt die Vollkaskoversicherung ab. Auch abgebrochene Teile, zerkratzter Lack, oder zertrampelte Motorhauben fallen in diese Kategorie.

Hier führt der Ausgleich des Schadens aber zu einem höheren Schadensfreiheitsrabatt. Ganz leer gehen Autofahrer aus, die nur eine Haftpflichtversicherung haben - diese leistet nämlich nur etwas, wenn Versicherte selbst einen Schaden verursachen.

Falls Sie von Vandalismusschäden betroffen sind, sollten Sie laut GDV folgendermaßen vorgehen:

  • Erstens: Schäden immer bei der Polizei anzeigen und aufnehmen lassen. "Betroffene können dann womöglich Ansprüche gegen den Täter geltend machen, falls dieser ermittelt wird", erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek auf der Webseite der Deutschen Anwaltsauskunft.
  • Zweitens: Am besten auch eigene Fotos von den Schäden machen.
  • Drittens: Umgehend den Versicherer anrufen und das weitere Vorgehen besprechen.

Autozubehör

Zerstörte oder demolierte Gegenstände wie mobile Navis, Sonnenbrillen oder Kleidung im Auto werden hingegen nicht ersetzt. Fest verbaute Gegenstände oder solche, die zum Betrieb des Autos gehören, wie ein Kindersitz oder ein eingebautes Navi übernimmt die Teilkasko.

Anders ist das aber beispielsweise bei zerstochenen Reifen. Dann zahlt weder Voll- noch Teilkasko.

Unabhängig von der Vollkaskoversicherung sollte man stets darauf achten, wo das Fahrzeug geparkt ist. "Wenn man davon ausgehen kann, dass es in einem bestimmten Viertel zu Ausschreitungen kommt, sollte man das Auto lieber woanders abstellen", erklärt die Rechtsanwältin für Verkehrsrecht Dr. Daniela Mielchen. Andersfalls könnte dem Besitzer eventuell eine Mitschuld zugeschrieben werden.  

Grobe Fahrlässigkeit?

Bei grober Fahrlässigkeit können im Einzelfall Einbußen bei der Versicherungsleistung drohen. Beispielsweise, wenn jemand wider besseres Wissen in Parkverbotszonen bei geplanten Demonstrationen parkt und im Verlauf Schäden auftreten. Wird ein Täter nach einer Demo oder bei Vandalismus doch noch ermittelt, kann die Versicherung ihn in Regress nehmen.

Immerhin über einen kleinen 'Trost' können sich betroffene Hamburger freuen. Wie die Nachrichtenagentur dpa am gestrigen Sonntag vermeldete will der Hamburger Verkehrsverbund Opfer der Krawalle rund um den G20-Gipfel mit kostenlosen Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel ausstatten.   

Auch interessant: Diesem Mann wurde während eines Friseurbesuchs das Auto geklaut.

mop/Mit Material von dpa und AFP.

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