Damit Sie der Winter nicht eiskalt erwischt, sollten Sie auf die kalten Tage gut vorbereitet sein. Was Sie als Autofahrer beachten müssen, erfahren Sie hier.
Bald ist es wieder so weit, dass in der dunklen Jahreszeit Schnee, Eis, Regen und Nebel den Autofahrern das Leben schwer machen. Die Wettereinflüsse sind aber nicht nur unangenehm und erhöhen das Unfallrisiko, sie können auch zusätzlich teuer werden, wenn man sich nicht an bestehende Vorschriften hält. Im Winter gibt es nämlich einiges zusätzlich zu beachten.
Wenn im Winter die Scheibe zu friert - beim Eiskratzen bloß nicht sparen
Bedeckt Reif die Scheibe, genügt es nicht, nur einen kleinen Ausschnitt freizukratzen. Die ganze Scheibe muss frei sein. Wer nur mit einem kleinen Guckloch unterwegs ist, riskiert eine Verwarnung in Höhe von zehn Euro.
Werfen Sie im Winter einen Blick aufs Autodach
Zur Verkehrssicherheit im Winter gehört auch ein schneefreies Dach. Da nämlich weggewehter Schnee die nachfolgenden Fahrzeuge in der Sicht behindert und angetauter Schnee beim Bremsen nach vorne vom Dach rutschen kann, muss die weiße Pracht runter, ansonsten kann dies bis zu 25 Euro kosten.
Kennzeichen im Winter
Selbst Scheinwerfer, Blinker und sogar die Nummernschilder müssen im Winter lesbar sein, ansonsten sind fünf Euro fällig.
Motor warmlaufen lassen: Darf ich das?
Automobilclubs, Kfz-Experten und Umweltschützer warnen schon lange: Das Warmlaufenlassen ist verboten. Erstens bringt es nichts, zweitens verschmutzt es unnötig die Luft und drittens kann es zehn Euro kosten.
Abblendlicht: Das droht, wenn Sie es vergessen
Wer bei Schneefall aufs Abblendlicht verzichtet und damit das Risiko eines Unfalls erhöht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das beträgt innerorts 25 Euro, außerorts sind es 60 Euro plus ein Punkt. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung erhöht es sich noch auf bis zu 90 Euro, zudem gibt's Punkte.
So gehen Sie im Winter mit Skitransport um
Skier, Schlitten oder auch den Tannenbaum kann man gut auf dem Dach transportieren – aber nur sorgfältig befestigt auf einem Dachträger und mit professioneller Ladungssicherung. Sonst kostet ein Verstoß zwischen 20 und 200 Euro.
Fahren im Winter: Das gilt beim Sicherheitsabstand
Die winterlich glatte Fahrbahn verlängert den Bremsweg enorm. Darum ist ein ausreichender Sicherheitsabstand extrem wichtig. Innerorts sind mindestens 15 Meter vorgeschrieben, bei winterlichen Verhältnissen mindestens 30 Meter. Je nach Geschwindigkeit wird ein Verstoß mit bis zu 400 Euro Bußgeld sowie zwei Punkten in Flensburg und bis zu dreimonatigem Fahrverbot geahndet.
Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einsetzen?
Erst bei starkem Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern darf das grellrote Rücklicht eingeschaltet werden. Dann darf man aber auch nur maximal 50 km/h schnell fahren. Wer’s trotzdem macht, zahlt ohne Gefährdung ein Bußgeld von 20 Euro.
Das müssen Sie bei Reifen im Winter beachten
In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt, bei Eis und Schnee muss man der Witterung entsprechende Pneus aufgezogen haben, unabhängig vom Datum. Wer dann noch mit Sommerreifen unterwegs ist, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall verdoppelt sich das Bußgeld und die Versicherung kann Leistungen verweigern. Die Profiltiefe bei Winterreifen muss mindestens 1,6 Millimeter betragen – Experten empfehlen aber mindestens vier Millimeter.
Was tun, wenn Verkehrszeichen eingeschneit sind?
Laut einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts gilt ein völlig eingeschneites Verkehrszeichen nicht als verbindlich. Dieses Urteil gilt aber nur für ortsfremde Fahrer – wer sich in der Gegend auskennt, für den gelten die Verkehrszeichen trotzdem.
Video: Weiße Straßen: Tipps für die ersten Winterfahren im Schnee
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Volker Pfau