Coronavirus-Lockdown: Diese Regeln gelten aktuell für Autofahrer

Mit einem Abstrichstäbchen steht ein Mitarbeiter einer Corona-Teststation an einem Auto bereit.
 ©picture alliance/Marijan Murat/dpa

Corona hat das Land weiter im Griff, der Lockdown light ist in vollem Gange. Es gelten wieder viele spezielle Regeln und Vorschriften – auch im Auto. 

Nachdem das Coronavirus während des Sommers einigermaßen unter Kontrolle war, steigen nun die Infektionszahlen in Deutschland wieder. Aktuell gelten erneut strengere Beschränkungen im Alltag. Um öffentliche Verkehrsmittel und eine Ansteckung zu vermeiden*., weichen viele Leute auf das Auto aus. Wer andere Personen in seinem Wagen mitnimmt, sollte auf einige Dinge achten.

Coronavirus: Wie viele Personen dürfen in einem Auto mitfahren?

Im Alltag müssen Menschen sich an die geltenden Abstandsregeln halten. An Tankstellen, Rastplätzen und Werkstätten gelten überall die allgemeinen Regelungen. In Fahrzeugen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern nicht einzuhalten. Der ADAC empfiehlt, Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands möglichst einzugrenzen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, sei es daher ratsam, dass die Insassen einen Mundschutz tragen. Außerdem dürfen nur Personen des selben oder eines weiteren Haushalts im gleichen Auto befördert werden.

Coronavirus-Karte Deutschland: Die aktuelle Lage

Muss oder darf ich im Auto einen Mundschutz tragen?

Die Maskenpflicht in Deutschland gilt seit dem 27. April. Wer in Supermärkten oder sonstigen Geschäften sowie mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist – mittlerweile auch in belebten Fußgängerzonen – der muss einen entsprechenden Mundschutz tragen. Im privaten Auto gilt die Regelung daher nicht. Wer trotzdem einen Mundschutz am Steuer* tragen möchte, muss jedoch darauf achten, dass die Gesichtszüge im Wesentlichen erkennbar bleiben - bei herkömmlichen Masken sei dies kein Problem. Bei größeren Varianten könnte das jedoch nicht gewährleistet sein. Hier können sogar Bußgelder in Höhe von 60 Euro drohen.

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Wo darf man hinfahren?

Grundsätzlich ist das Verreisen innerhalb und außerhalb Deutschlands mit dem Auto erlaubt. Hierzulande sind Übernachtungen in anderen Bundesländern jedoch nur eingeschränkt möglich. Wer aus einem Corona-Hotspot verreist, muss eventuell in Quarantäne, sofern er keinen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorweisen kann.

Bei Reisen ins Ausland sollten sich Autofahrer ebenfalls über die geltenden Regelungen des jeweiligen Landes erkundigen. Von touristischen Reisen wird derzeit aber abgeraten.*tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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Quelle: ADAC

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