Viele Autos verlassen aufgrund der Corona-Krise nur noch selten den Parkplatz. Wer weniger Auto fährt, könnte von der Versicherung Rückerstattungen bekommen.
- Aufgrund der Corona-Krise fahren die Menschen weniger Auto.
- Wer nicht so häufig mit dem Auto unterwegs ist, sollte weniger KFZ-Versicherungsbeiträge zahlen.
- Einige Versicherungen haben sich zu Rückerstattungen bereit erklärt.
Wegen den aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus bleiben nicht nur die Menschen in Deutschland größtenteils zuhause, sondern auch ihre Autos. Die gute Nachricht ist: Wer weniger mit seinem Auto unterwegs ist, muss auch weniger KFZ-Beitrag zahlen. Das erklärte der Chef der Sachversicherung bei der Allianz Frank Sommerfeld gegenüber der dpa.
Corona-Krise: Versicherte sollen Beiträge zurückbekommen
Wer dieses Jahr aufgrund der Coronavirus-bedingten Einschränkungen* weniger mit dem Auto fährt, sollte am Ende des Versicherungsjahres Geld zurück erhalten. Denn die Strecke, die der Versicherte jährlich fährt, wird im KFZ-Versicherungsvertrag festgelegt. Die Angabe hat einen Einfluss auf den Beitrag, der für die Versicherung gezahlt werden muss.
In der Regel steigt der Versicherungsbeitrag mit den Kilometern, die angegeben werden, da damit auch statistisch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sich ein Unfall ereignet. Wegen der Corona-Krise* sind deutlich weniger Autos* auf den Straßen unterwegs, weshalb auch die Anzahl der Unfälle zurückgegangen ist.
Vielen Autofahrern sei es jedoch gar nicht bewusst, dass sie dementsprechend mehr oder weniger Geld zahlen müssen, sollten die tatsächlich gefahrenen Kilometer von der im Vertrag angegebenen Anzahl abweichen. Nachdem zuvor bereits die HUK Coburg darauf aufmerksam gemacht hatte, häufen sich die Anfragen der Kunden bei den jeweiligen Auto-Versicherern.
Laut ADAC haben die Versicherer bestimmte Schwellenwerte, ab denen sich die Versicherungsbeträge ändern, zum Beispiel 9.000, 12.000, 15.000 und 20.000 Kilometer im Jahr.
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KFZ-Versicherung: ADAC und DEVK wollen Rückerstattungen ermöglichen
Der ADAC verspricht außerdem, dass bei der hauseigenen ADAC Autoversicherung geänderte Fahrleistung sofort und rückwirkend berücksichtigt werden. Auch die DEVK hat sich dazu bereit erklärt, Rückerstattungen der Beiträge während der Corona-Krise zu ermöglichen. Andere Versicherer halten sich allerdings mit konkreten Aussagen eher noch zurück, da sie befürchten, dass dies einige Kunden zu Falschangaben verleiten könnten.
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ök
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