Bei Ikea oder im Baumarkt fiel der Einkauf größer aus als geplant: Zwar passt alles in den Kofferraum, aber er geht nicht zu. Darf der Kofferraum bei der Heimfahrt offen bleiben?
Vor diesem Problem stand wahrscheinlich schon jeder Autofahrer: Eigentlich wollte man nur ein kleines Teil aus dem Möbelhaus holen, aber am Ende ist es ein komplettes Schlafzimmer geworden. Zwar passt alles in den Wagen, aber der Kofferraum geht nicht zu. Muss jetzt ein anderes Auto her, oder darf man trotzdem losfahren? Wir verraten es Ihnen.
Autofahren: Die Regeln müssen Sie beim Transport beachten
Die gute Nachricht: Sie müssen nicht extra einen Transporter* mieten. Wenn Sie die Ladung richtig sichern, können Sie auch mit offenem Kofferraum losfahren. Dabei gilt es aber einige Punkte zu beachten.
So darf die Ladung nach hinten nur 1,5 Meter überstehen. Bei einem Transport über ein Strecke bis zu 100 Kilometer, darf sie sogar drei Meter nach hinten hinausragen. Allerdings muss ab einem Meter Überstand die Ladung speziell gekennzeichnet werden.
Kofferraum: Herausragende Ladung muss mit roter Fahne gekennzeichnet werden
Dafür müssen Sie eine mindestens 30 mal 30 Zentimeter große rote Fahne an der Ladung anbringen. Die Fahne muss laut Straßenverkehrsordnung Paragraf 22 durch eine Querstange auseinandergehalten werden.
Alternativ dürfen Sie ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm verwenden.
Dabei dürfen Fahne oder Schild nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht werden. Bei Dämmerung oder Dunkelheit müssen Sie zusätzlich eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anbringen. Zudem ist nach Paragraf 17 Absatz 1 StVO ein roter Rückstrahler notwendig.
Lesen Sie hier, wie nahe Sie an einer Kreuzung parken dürfen.
Kofferraum: Diese Gegenstände dürfen beim Transport nicht herausragen
Wenn die Ladung seitlich über 40 Zentimeter über die Lampen des Autos hinausragt, müssen Sie ein Licht an der Ladung anbringen. Die StVO schreibt dabei vor, dass dieses maximal 40 Zentimeter vom Rand der Ladung angebracht werden muss. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
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Darüber hinaus sollten Sie den Kofferraumdeckel am besten mit Spanngurten zusätzlich sichern. Wenn Sie diese Vorschriften befolgen, dürfen Sie auch mit offenem Kofferraumdeckel fahren.