Die Hauptuntersuchung bekommt eine neue Mangelkategorie, von der viele Autos betroffen sein könnten. Zudem sieht eine EU-Richtlinie weitere Änderungen vor.
Ab 20. Mai 2018 stehen einige Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. In den Werkstätten können die Prüfingenieure künftig gefundene Mängel in fünf statt vier Kategorien einsortieren.
Wie die Dekra erklärt, werden die bisherigen Kategorien um die Einstufung "Gefährlicher Mangel" erweitert. Damit gibt es folgende Prüfergebnisse:
- Verkehrsunsicher
- Gefährlicher Mangel
- Erheblicher Mangel
- Geringer Mangel
- Ohne Mangel
Noch nicht sofort aus dem Verkehr gezogen
Die neue Zwischenstufe reiht sich unter "Verkehrsunsicher" ein. Erhält ein Auto die Einstufung "Gefährlicher Mangel", bescheinigen die Prüfer, dass die Mängel am Auto den Verkehr gefährden können, erklärt André Skupin, Technischer Leiter beim Dekra e.V. Dresden.
Auch interessant: Diese neuen Regelungen zum Führerschein sollte jeder kennen.
Nach Hause oder zur Reparatur dürfen Sie dennoch fahren. Erst ab der Einstufung "Verkehrsunsicher" wird sofort die TÜV-Plakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert.
Zeitlicher Aufwand bleibt gleich
Außerdem ändern sich einige Einstufungen und Bezeichnungen von Mängeln. "Das geschieht im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie und auch wegen begrifflicher Präzisierungen", so Skupin. In den meisten Fällen betreffen diese Änderungen die Arbeit der Prüfingenieure, weniger das HU-Ergebnis für die Autobesitzer.
Lesen Sie auch, wie weit Sie noch fahren können, wenn die Tankanzeige aufleuchtet.
Die neue EU-Richtlinie soll Dekra zufolge im Wesentlichen keine Auswirkungen auf den Umfang und die Prüftiefe der Hauptuntersuchung haben. Auch der zeitliche Aufwand ändere sich nicht, so der Dekra-Experte.