Grenzkontrollen in Deutschland: Hier werden sie noch durchgeführt

Wer zu Zeiten von Corona mit dem Auto über die Grenze fahren möchte, braucht einen triftigen Grund.
 ©picture alliance/Oliver Dietze/dpa

Die Beschränkungen wegen des Coronavirus werden nach und nach gelockert. Auch die Grenzkontrollen sollen bald abgeschafft werden.

  • Die Beschränkungen während der Coronavirus-Krise werden allmählich gelockert.
  • Auch mit dem Auto dürfen sich die Leute sich wieder freier bewegen.
  • Die Bundesregierung hat beschlossen, auch die Grenzkontrollen vorsichtig zu lockern.

Update vom 26. Mai 2020: Grenzkontrollen werden schrittweise gelockert

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat kürzlich den Plan zur Lockerung der Grenzkontrollen von Autofahrern* vorgestellt. Bis zum 15. Juni sollen diese komplett abgeschafft werden. Voraussetzung dafür ist, dass das "Infektionsgeschehen so günstig weiterläuft", so Seehofer (via Welt).

Der ADAC stellt die aktuelle Lage an den Grenzen wie folgt dar: Zwischen DeutschlandFrankreich, Österreich und der Schweiz gibt es eine Übereinkunft, dass die Kontrollen weiterhin bis zum 15. Juni durchgeführt werden. Diese finden allerdings nur stichprobenartig statt. Bis dahin sollen allerdings auch andere Personen außer Berufspendlern über die Grenze fahren dürfen. Grenzkontrollen nach Luxemburg wurden bereits am 15. Mai abgeschafft, in die Niederlande kann man ebenso wieder fahren. Mittlerweile ist auch die Durchfahrt nach Dänemark wieder möglich. Dort finden aber stichprobenartige Kontrollen statt. Überfahrten nach Polen oder Tschechien sind für Touristen noch nicht möglich. Wer die Grenze dort überqueren möchte, benötigt dafür eine Sondergenehmigung.

Erstmeldung vom 11. Mai 2020: Werden weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt?

Die Zeiten, in denen wir das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen durften, sind zumindest für den Moment vorbei. Je nachdem, wie sich die Lage um das Coronavirus entwickelt, könnten wieder strengere Regelungen und auch Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten.

Derzeit gibt es immer mehr Lockerungen - auch für Autofahrer*. Unter anderem sind auch kürzere Spritztouren wieder im Rahmen des Möglichen. Allmählich trauen sich die Menschen sogar wieder, an einen Urlaub zu denken, da touristische Betriebe nach und nach wieder ihre Arbeit aufnehmen dürfen*. Eine Reise mit dem Auto zum Beispiel scheint aufgrund der Lockerungen wieder möglich zu sein. Kann man auch in angrenzende Länder verreisen?

Reisen mit dem Auto: Grenzkontrollen werden weiterhin aufrechterhalten

Die kurze Antwort lautet: Nein. Noch immer sind Fahrten innerhalb Europas noch stark eingeschränkt und die Anzahl der offenen Grenzübergänge reduziert. Ein- und Ausreisen sind ausschließlich nur mit triftigen Gründen erlaubt. Demnach sind laut ADAC touristische Reisen ins Ausland weiterhin so gut wie unmöglich. Die aktuell durchgeführten Grenzkontrollen werden noch mindestens bis zum 15. Mai aufrechterhalten. Dafür ist die Bundespolizei an den Grenzen zuständig. Wer keinen triftigen Grund nennen kann, wird zurückgewiesen und muss wieder umkehren. Eine Ausnahme gab es am Muttertag* - der Besuch bei der Mutter galt als triftiger Grund für eine Einreise nach Deutschland.

Außerdem müssen Autofahrer auch die Regelungen der Nachbarländer* beachten. Unter anderem hat Österreich die Grenzkontrollen bis zum 31. Mai verlängert. Bei Einreisen nach Polen oder Tschechien werden nur Personen mit Sondergenehmigungen ins Land gelassen. Allerdings müssen Berufspendler alle 14 Tage einen negativen Coronavirus-Test vorweisen.

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Das gilt bei Rückkehrern aus dem Ausland

Deutsche Bürger sowie Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland dürfen jederzeit aus dem Ausland zurückkehren. Allerdings müssen Einreisende zwei Wochen lang in häuslicher Quarantäne verbleiben und sich beim Gesundheitsamt melden. Diese Regelung gilt zunächst ebenfalls noch bis zum 15. Mai.

Ausgenommen davon sind Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden im Ausland befanden, zum Beispiel Berufspendler. Dennoch gelten die Ausnahmen nur, wenn keine Covid-19-Symptome nachweisbar sind.

Grenzübergänge sind momentan also nur für Berufspendler, Geschäftsreisende und Warenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Touristische Reisen sind nach wie vor untersagt.

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ök

Fotostrecke: Warnleuchten im Auto und was sie bedeuten

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