Handy am Steuer: Nicht jeder Fall ist strafbar

Eigentlich ist die Handy-Nutzung während der Fahrt ein Tabu. Doch manche Fälle sind so strittig, dass ein Gericht entscheiden muss.
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Eigentlich ist es ganz einfach: Im Auto gilt Handy-Verbot, bei Verstößen droht Bußgeld. Doch nicht immer ist es so eindeutig. Das zeigt ein neues Gerichtsurteil.

Man muss sich im Straßenverkehr nur einmal umsehen, um festzustellen, dass Autofahrer regelmäßig gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer verstoßen. Solche Regelverstöße sind beinahe so alltäglich wie das Hupen. Doch welche Handlungen konkret unter den strafbaren Handygebrauch am Steuer fallen, darüber wird fleißig gestritten.

In Ausnahmefällen kann es nämlich erlaubt sein, das Handy zu benutzen. Etwa, um es an eine Ladestation anzuschließen. Das entschied nun das Amtsgericht Landstuhl (Az.: 2 OWi 4286 Js 12961/16).

Gerichtsurteil: "Bezug zu den Telefonfunktionen" muss gegeben sein

In diesem konkreten Fall hatte ein Autofahrer sein Handy in die Hand genommen und an die Ladestation angeschlossen. Streifenpolizisten wiederum hatten das gesehen und ein Bußgeld verhängt, woraufhin der Fahrer Einspruch einlegte. Und das zu Recht, wie nun das Gericht entschied.

Die Begründung: Ein Bußgeld sei nur dann gerechtfertigt, wenn auch tatsächlich der "Bezug zu den Telefonfunktionen" gegeben sei. Es reiche nicht aus, das Handy lediglich an einen anderen Platz zu legen. 

Andere Gerichte hatten zuvor auch schon anders entschieden und bereits das Aufladen als Telefonnutzung gewertet. Laut des Amtsgerichts Landstuhl jedoch unzulässig. Weil auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung oder Headset erlaubt sei, müsse auch gestattet sein, das Handy funktionstüchtig zu machen.

Handy am Steuer: Was ist verboten?

Während es sich hierbei um einen sehr diskutablen Fall handelt, über den sich selbst Gerichte streiten, sind die Grundregeln in Sachen Handynutzung am Steuer im Grunde genommen ganz einfach.

Wer als Kraftfahrer bei laufendem Motor ein Mobil- oder Autotelefon ohne Freisprecheinrichtung nutzt und erwischt wird, handelt fahrlässig und kann 60 Euro Regelbußgeld sowie einen Punkt in Flensburg aufgebrummt bekommen. Dazu gehört auch das Schreiben von Textnachrichten, Filme Aufnehmen oder Fotografieren.

Sie müssen nicht einmal mit Handy am Steuer geblitzt worden sein. Es reicht, wenn die Polizei Sie dabei beobachtet. Diese Dinge haben am Steuer - während der Fahrt beziehungsweise bei laufendem Motor - nichts verloren:

  • Telefonieren ohne Freisprechanlage
  • Textnachrichten lesen/schreiben
  • Anrufe, Uhrzeit usw. auf dem Handy nachschauen (auch das Wegdrücken von Anrufen kann als Verstoß gewertet werden)
  • Im Internet surfen
  • Handy bei laufendem Motor in der Hand halten

Das Handyverbot gilt übrigens auch für Radfahrer. Wenn Sie nicht über eine Freisprecheinrichtung verfügen, müssen Sie zum Telefonieren anhalten. Andernfalls drohen auch Ihnen 25 Euro Bußgeld, allerdings keine Punkte in Flensburg.  

Handy am Steuer: Was ist erlaubt?

Unter einer Bedingung dürfen Autofahrer ihr Handy auch am Steuer benutzen: Wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist. Diese Regel gilt zum Beispiel für längere Standzeiten in Staus, sofern der Motor nicht läuft, und unter gewissen Umständen auch beim Sonderfall Rot an der Ampel.

Auch hier muss aber der Motor aus sein, was bei vielen modernen Autos mit Start-Stopp-Automatik ohnehin automatisch passiert. Es ist zwar nicht zu empfehlen, in diesem Moment zu telefonieren, rein rechtlich aber in Ordnung.

Muss im Auto unbedingt auch während der Fahrt telefoniert werden, sind technische Hilfsmittel wie fest integrierte Telefonanlagen, Freisprecheinrichtungen oder Headsets Pflicht. Je nach Handy- und Auto-Typ sowie Alter des Fahrzeugs bieten sich unterschiedliche Lösungen an.   

Weil Smartphones immer häufiger das Navigationsgerät ersetzen, ist auch die Frage wichtig, worauf bei der Nutzung von Handys als Navi zu beachten ist. Dies ist erlaubt, sofern das Handy während der Fahrt nicht in die Hand genommen wird.

In diesem Fall ist es ratsam, sich eine passende Halterung für sein Handy zu besorgen. Die Zieleingabe oder andere manuelle Eingaben am Smartphone sind während der Fahrt aber untersagt. Überlassen Sie dies also lieber einem möglichen Beifahrer oder nutzen Sie die Sprachsteuerung Ihres Handys.

Zahl der Handyverstöße insgesamt rückläufig

Da Verstöße gegen die Handynutzung am Steuer leider immer wieder vorkommen und etwa jedes zehnte Opfer im Straßenverkehr auf Ablenkung durch Mobilgeräte zurückzuführen ist, fordern Verkehrsexperten bereits seit längerer Zeit ein Verbot für sämtliche mobile Kommunikationsgeräte am Steuer sowie deutlich höhere Bußgelder. Auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt stieß kürzlich in dasselbe Horn.

Laut Angaben der Unfallforscher sei weniger das Telefonieren als das Lesen und Texten von Nachrichten das größte Problem. 57 Prozent der Autofahrer nutzten zumindest gelegentlich ein Smartphone und unterschätzten die dadurch entstehenden Risiken. Doch immerhin: Insgesamt ist die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr laut einer Statistik des Kraftfahrtbundesamtes in den letzten Jahren zurückgegangen.

Hier können Sie weiterlesen und sich über die zehn häufigsten Verkehrsirrtümer informieren.

mop

Quelle: bussgeldkatalog.org

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