Mit leerem Tank gestrandet: Gelten Bußgelder auch bei E-Autos?

Was passiert, wenn die Batterie nicht voll aufgeladen ist und Sie auf der Autobahn stehen bleiben?
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Auf der Autobahn mit leerem Tank stehen zu bleiben, kann mit Bußgeldern bestraft werden. Doch gilt das auch bei E-Autos mit aufgebrauchtem Akku?

Vielleicht haben Sie sich diese Frage auch schon einmal gestellt: Was passiert eigentlich, wenn mein Wagen auf der Autobahn stehen bleibt, weil der Tank leer ist? Und wie liegt die Sachlage bei Elektro-Autos, die in Zukunft eine immer größere Rolle spielen werden?

Verbrenner und Elektro: Das gilt beim Halten auf der Autobahn

Der D.A.S. Leistungsservice beantwortet diese Angelegenheit in seiner Verbraucherfrage der Woche. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal: "Nicht ein leerer Tank oder Akku sind der Grund für das Bußgeld, sondern das unzulässige Halten oder Parken", erklärt die Juristin Michaela Rassat.

"Wer wegen einer technischen Panne auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße anhält, hat in der Regel nichts zu befürchten. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Auto wegen einer vermeidbaren eigenen Unachtsamkeit – wie vergessenes Tanken oder Aufladen – liegen bleibt."

Deshalb droht betroffenen Tank- oder Auflade-Muffeln auch ein Bußgeld: "Halten auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße ist nach § 18 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten und kostet 30 Euro, 35 Euro mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Parken – also Halten über drei Minuten – kostet 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. 85 Euro und ein Punkt sind es, wenn andere gefährdet werden, 105 Euro und ein Punkt, wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist."

Davon sind auch batteriebetriebene Fahrzeuge ausgenommen: "Dies gilt auch für Elektroautos, denn auf die Art des Antriebs kommt es hier nicht an. Fahrer von Elektroautos sollten sich also bei längeren Fahrten vorab über Ladestationen informieren, die auf dem Weg liegen", ermahnt die Rechtsexpertin.

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Von Franziska Kaindl

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