Richtig geparkt, pünktlich zurück: Trotzdem Strafzettel verteilt

Trotz gültigem Parkschein, erhält ein Mann einen Strafzettel. (Symbolbild)
 ©picture alliance / Bernd Wüstneck / dpa

In Singen traute ein Mann seinen Augen nicht. Als er vom Kinderarzt kommt, klemmt ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer. Dabei hat er nichts falsch gemacht.

Damit rechnet niemand: In Singen parkt ein Mann vorbildlich und zieht einen Parkschein. Aber als er mit Frau und Kind vom Kinderarzt kommt, findet er einen Strafzettel an seinem Auto.

Strafzettel trotz gültigem Parkschein ausgestellt

Dabei habe er nichts falsch gemacht, berichtet die Zeitung "Südkurier". Demnach durfte er laut Parkschein bis 10:02 Uhr parken. Er sei pünktlich zurück bei seinem Auto gewesen, dennoch klemmte ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer. Ausgestellt sei er um 10:02 Uhr.

Also noch bevor die eigentlich Parkzeit abgelaufen ist. Allerdings vermerkte der Parkkontrolleur, dass die "auf dem Parkschein angegebene Parkzeit" überschritten sei. Sofort rief der Mann beim zuständigen Ordnungsamt an, um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Dort habe man ihm aber nur gesagt, dass er persönlich oder per E-Mail seine Unschuld beweisen solle. Auf die Antwort wartet der Mann noch. Aber er fragt sich, ob der Kontrolleur extra neben seinem Auto gewartet hat, um den Strafzettel auszustellen.

Video: Rechtsirrtümer: Knöllchen

Lesen Sie hier, wie Sie sich bei einem defekten Parkautomaten richtig verhalten.

Während seine Frau ein Kind bekommt, erhält ein Mann einen Strafzettel

In Berlin versuchte ein Mann mit einem rührenden Zettel einen Parkkontrolleur von einem Strafzettel abzuhalten. Für den Fall, dass er nicht rechtzeitig zurückkommt, hat er eine Notiz an sein Auto geheftet, die wie folgt lautet:

"Falls der Parkschein nicht ausreicht, dann liegt das daran, dass die Geburt unseres Kindes länger dauert. Überlegen Sie sich also, ob Sie einen Strafzettel als Geburtstagsgeschenk da lassen wollen."

Gebracht hat es dem Mann wenig. Nach der Geburt seines Kindes fand er ein Knöllchen mit einem Bußgeld von 30 Euro unter dem Scheibenwischer.

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anb

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