StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr

Der grüner Pfeil für Radfahrer ist eines der neuen Verkehrsschilder.
 ©picture alliance/Boris Roessler/dpa

Die neuen Verkehrsregelungen für 2020 treten am 28. April in Kraft. Mit ihnen werden auch einige neue Straßenschilder eingeführt.

  • Seit  dem 28. April gelten neue Verkehrsregelungen.
  • Autofahrer müssen bei Vergehen mit höheren Strafen rechnen, während Fahrradfahrer besser geschützt werden sollen.
  • Neu sind auch einige Verkehrsschilder.

Die Straßenverkehrsordnungsnovelle (StVO) gilt seit dem 28. April. Viele Verkehrsverstöße werden mit höheren Bußgeldern bestraft - teilweise auch schneller mit einem Fahrverbot, als das bisher der Fall war. Darüber hinaus bekommen Fahrradfahrer mehr Freiheiten und sollen durch die Regelungen besser geschützt werden.

Im Rahmen der StVO-Novelle werden außerdem einige neue Straßenschilder im Verkehr eingeführt, die jeder kennen sollte. Welche das sind, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

StVO-Novelle 2020: Das sind die neuen Verkehrsschilder

Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder* überholen.

Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern.

Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.

Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils*. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.

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Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt.

Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen.

Fahrzeuge von Carsharing-Diensten* müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.

PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild.

Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind.

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ök

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