Nachdem Verkehrsminister Scheuer einige Strafen im neuen Bußgeldkatalogs entschärft, kommt nun seitens des ADAC eine zusätzliche Forderung.
- Seit Ende April gelten die neuen Verkehrsregeln der StVO-Novelle.
- Viele Autofahrer kritisieren die hohen Strafen - das Verkehrsministerium zeigt sich einsichtig.
- Der ADAC fordert jedoch ein schnelleres Handeln der Politik.
Seit einigen Wochen gelten die neuen Verkehrsregeln, die mit der StVO-Novelle am 28. April in Kraft getreten sind. Viele Vergehen im Straßenverkehr werden nun wesentlich härter bestraft. Beispielsweise müssen Autofahrer bei Überschreitungen des Tempo-Limits eher mit einem Entzug des Führerscheins* rechnen, als das bisher der Fall war. Die strengen Regelungen stoßen allerdings auf starken Widerstand - auch der ADAC übt Kritik.
Anpassung des neuen Bußgeldkatalogs der StVO-Novelle: ADAC befürchtet Verwirrung bei Autofahrern
Zuletzt verkündete Verkehrsminister Andreas Scheuer, einige der hohen Strafen im neuen Bußgeldkatalog wieder rückgängig* machen zu wollen. Diese seien teils "unverhältnismäßig". Mit einer Anpassung erhofft sich Scheuer, das "Gerechtigkeitsempfinden" der Autofahrer wieder herzustellen.
Auch der ADAC befürwortet die Entscheidung. Allerdings fordert der Automobilclub ein baldiges Handeln. Verkehrsminister Scheuer kündigte eine Einigung mit den einzelnen Bundesländern bis Herbst 2020 an, doch der ADAC erachtet eine schnellere Klärung als notwendig. Laut ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand führe das ansonsten zu einer "großen Verwirrung bei Autofahrern". Er befürchte deshalb eine "Flut von Einsprüchen", wenn nicht eher gehandelt wird.
Lesen Sie auch: Neue Verkehrsregeln: Das sind die neuen Regelungen der StVO-Novelle.
Neuer Bußgeldkatalog: ADAC fordert klarere Differenzierung der Strafen
Die neuen Verkehrsregelungen hätten dafür gesorgt, dass es keine klare Differenzierung zwischen leichten, mittleren und groben Verkehrsverstößen mehr vorliege, erklärt Hillebrand. Ein faires Gleichgewicht aus Geldbußen, Punkten und Fahrverboten müsse deshalb wieder hergestellt werden.
Hillebrand erklärt das an einem konkreten Beispiel: Wer innerorts 15 km/h zu schnell fährt, der müsse mit einer geringfügigen Strafe rechnen. Doch schon bei 21 km/h über dem Tempo-Limit liege ein grober Verstoß vor - daher fehle die Verhältnismäßigkeit.
Für Hillebrand habe sich das Flensburger System* bewährt: "Mit der Reform des Flensburger Punktesystems von 2014 wurde mit Augenmaß differenziert zwischen denen, die einmal unachtsam waren, und denen, die unbelehrbar sind." Statt einer Erhöhung der Strafen hält er daher eine bessere Durchsetzung und Überwachung durch die Polizei für sinnvoll.
Auch interessant: Neue StVO-Regelungen eine "Führerschein-Falle": Deutscher Automobilclub übt scharfe Kritik.
ök
Fotostrecke: Mit neuen Fotos: Kuriose Blitzer-Bilder - Die verrücktesten Radarfotos
*tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.