Jedes Auto muss sich regelmäßig der Hauptuntersuchung unterziehen. Doch: Wie oft ist der TÜV fällig und was passiert, wenn ich meine Frist überziehe?
Das Auto ist frisch durchgecheckt und für fahrtauglich befunden worden? Dann haben Sie für die nächste Zeit Ruhe vor dem TÜV. Doch lehnen Sie sich nicht zu stark zurück – nach der Hauptuntersuchung ist vor der Hauptuntersuchung. Viele Autofahrer sind sich allerdings nicht ganz sicher, wann genau der nächste Check ansteht. Wir erklären Ihnen, wie oft Sie zum TÜV müssen und was es rund um das Thema zu beachten gibt.
TÜV: Wofür gibt es die Hauptuntersuchung?
Beim TÜV handelt es sich um eine wiederkehrende Begutachtung von Verkehrsmitteln wie Autos, Motorrädern oder LKWs, die in regelmäßigen Intervallen stattfindet. Bei diesen Checks soll festgestellt werden, ob die Fahrzeuge noch den vorgeschriebenen Standards der Verkehrssicherheit entsprechen. Dabei werden die Fahrzeuge nicht zerlegt, sondern einer Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung unterzogen.
"TÜV" ist dabei ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Hauptuntersuchung, weil es sich bei dem Technischen Überwachungsverein um eine der Hauptprüfungsorganisationen handelt.
Hier erfahren Sie, wo Sie sich online für den TÜV anmelden können.
TÜV: Wie oft ist die Hauptuntersuchung fällig?
Nach der Erstzulassung muss ein Auto nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung gebracht werden. Danach ist der TÜV alle 24 Monate fällig. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung ein fester Bestandteil der HU, sodass diese im Regelfall ebenfalls zwei Jahre ihre Gültigkeit behält. Sollten Sie an Ihrem Fahrzeug etwas verändern, dass durch den TÜV geprüft werden muss, können diese zeitlichen Angaben außer Kraft treten. Das betrifft zum Beispiel den Anbau zusätzlicher Scheinwerfer, für die in einigen Fällen erst eine Genehmigung nötig ist.
Passend dazu: Sind gelbe Scheinwerfer am Auto erlaubt?
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, deren TÜV in den Zeitraum außerhalb der Saison fällt, können im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme der Hauptuntersuchung vorgeführt werden.
Wie oft muss ich mit Motorrad, Anhänger oder LKW zum TÜV?
Für andere Verkehrsmittel wie Motorrad, Anhänger, Taxis oder Busse können andere Fristen für die Hauptuntersuchung gelten. Hier haben Sie eine Übersicht über die Intervalle:
Fahrzeugart | 1. Untersuchungsintervall nach Erstzulassung | Alle weiteren Untersuchungsintervalle |
---|---|---|
Motorräder/Leichtkrafträder | 24 Monate | 24 Monate |
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
Anhänger bis 750 kg | 36 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
TÜV: Was passiert, wenn ich meine Frist überziehe?
Hier zeigt der Gesetzgeber keine Toleranz: Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich die Fristen einzuhalten. Wer seine Frist für den TÜV überzieht, wird wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeuge):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Nutzfahrzeuge, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Überzogene Abgasfristen:
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wenn Sie Ihren PKW mit mehr als zwei Monate Verspätung zum TÜV bringen, verlangt der Gesetzgeber eine vertiefte Prüfung, die Sie einen Aufschlag von 20 Prozent kosten kann. Die neue Frist beträgt nach der Hauptuntersuchung weiterhin 24 Monate – sowohl für Auto als auch Motorrad.
Wer aber mit einer abgelaufenen Plakette in die Verkehrskontrolle gerät, muss mit einem Verwarnungsgeld bis hin zum Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Noch schlimmer ist es, wenn Sie in dieser Situation in einen Unfall geraten: Dann kann es sein, dass Sie von Ihrer Versicherung belangt werden.
Woran erkenne ich, wann der TÜV fällig ist?
Falls Sie sich nicht mehr sicher sind, wann Ihre letzte Hauptuntersuchung war, finden Sie das ganz leicht heraus. Entweder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder auf der HU-Plakette an Ihrem hinteren Nummernschild.
Auf der Zulassungsbescheinigung ist Ihr Termin für den nächsten TÜV eingestempelt oder – wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt – eingedruckt.
Auf der HU-Plakette steht das Jahr Ihrer nächsten Untersuchung im Zentrum der Plakette (zum Beispiel "17" für 2017) und der Monat an der 12-Uhr-Position, das heißt an der obersten Stelle.
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Welche Unterlagen muss ich zum TÜV mitbringen?
Wenn Sie mit Ihrem Auto zur Prüfstelle fahren, brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) und bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief.
Treten Sie zur Nachuntersuchung an, sollten Sie den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung dabeihaben.
Falls Sie Ein- oder Anbauten am Fahrzeug vorgenommen haben, sind Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen nötig.
Passend dazu: Diese Papiere sollten Sie im Fahrzeug immer mit sich führen.
Was genau wird beim TÜV untersucht?
Wer wissen will, was genau bei der Hauptuntersuchung überprüft wird, kann sich die Checklisten der Prüfungsorganisationen wie zum Beispiel dem TÜV Süd, dem TÜV Nord oder der DEKRA online durchlesen. Dort werden sie auf den Webseiten der Organisationen meist bereitgestellt. Hier ein Auszug aus dem Katalog:
Allgemeines | Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) am Fahrzeug mit der in den Papieren überein und ist diese gut lesbar?Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?Sind die Kennzeichen gut lesbar, unbeschädigt und sicher befestigt?Ist das vorgeschriebene Zubehör (Verbandkasten und Warndreieck) an Bord und in einem guten Zustand? |
Auspuff / Geräuschentwicklung | Ist der Auspuff dicht und richtig befestigt? Rußt das Fahrzeug heftig oder stößt es Blaurauch aus? |
Beleuchtung | Sind alle Lampengehäuse unbeschädigt und funktionieren alle Leuchteinheiten (Scheinwerfer, Rückleuchten, Standlicht, Tagfahrleuchten, Bremslichter, Rückfahrlicht, Blinker, Nebelscheinwerfer und -Schlussleuchte(n), Kennzeichenbeleuchtung)?Sind Reflektoren der Scheinwerfern in Ordnung und nicht oxidiert? |
Bremse | Sind die Bremsen freigängig?Sind Schläuche, Leitungen, Beläge, Scheiben/Trommeln intakt?Ist die Bremsflüssigkeit unverbraucht und stimmt der Bremsflüssigkeitsstand? Rastet die Handbremse sicher ein und ist sie wieder leicht zu lösen? |
Elektrik | Funktionieren alle Kontrolllampen? Gibt es Fehlermeldungen zu den elektronischen Fahrdynamik-Systemen? Funktionieren Hupe und Heizungsgebläse? Elektrische Anschlüsse fest und nicht oxidiert? |
Fahrgestell / Antrieb | Sind die Manschetten an Lenkung, Antriebswellen usw. intakt? Sind Rahmen oder tragende Teile stark verrostet? Sind die Stoßdämpfer dicht oder tritt Öl aus? Sind alle Kraftstoffleitungen und -schläuche dicht? |
Lenkung | Vibriert oder rappelt die Lenkung während der Fahrt? Steht das Lenkrad bei Geradeausfahrt in der richtigen Stellung? Ist kein merkliches Lenkspiel vorhanden? |
Räder und Reifen | Haben die Reifen noch mindestens 1,6 mm Profil? Sind die Reifen gleichmäßig abgelaufen? Sind Reifengröße und -bezeichnung in den Fahrzeugpapieren eingetragen? Haben die Reifen keine Schäden, wie beispielsweise Beulen, Schnitte oder Risse? Sind die Felgen unbeschädigt und sicher befestigt? |
Scheiben / Glas | Ist die Frontscheibe unbeschädigt? Funktioniert die Scheibenwaschanlage und sind Scheibenwischer unverbraucht? Sind die Rückspiegel intakt und sicher befestigt? |
Lesen Sie hier, wie der TÜV in anderen Ländern abläuft und eine kurze Zusammenfassung zur Hauptuntersuchung.
Von Franziska Kaindl