Haft für deutschen "Gotthard-Raser"?

Im Sommer 2014 wurde der sogenannte "Gotthard-Raser" mit Tempo 200 statt 120 in der Schweiz erwischt.
 ©dpa (Beispielbild)

Im Juli 2014 bretterte er mit 200 km/h durch die Schweiz. Nun droht dem in der Schweiz bereits verurteilten deutschen "Gotthard-Raser" auch hierzulande Ärger.

Bereits im Februar 2017 wurde der sogenannte "Gotthard-Raser" in seiner Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - 18 davon auf Bewährung. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa soll der Verkehrsrowdy, der laut der Staatsanwaltschaft Lugano aus Ditzingen bei Stuttgart stammt, nun tatsächlich seine Strafe in Deutschland absitzen. Das Schweizer Justizministerium wolle dazu zeitnah einen Antrag auf stellvertretende Strafvollstreckung stellen, teilte ein Sprecher in Bern mit. Die entsprechenden Anträge und Dokumente würden im Moment aus dem Italienischen ins Deutsche übersetzt.    

Tempo 200 statt 120

Im Juli 2014 war der 42-Jährige mit 200 statt der erlaubten 120 km/h über eine Alpenautobahn gerast. Im Gotthard-Tunnel, wo normalerweise maximal 80 Stundenkilometer zugelassen sind und Überholverbot gilt, habe er außerdem mehrere andere Verkehrsteilnehmer durch riskante Überholmanöver in Lebensgefahr gebracht, so der dpa-Bericht. Die Schweizer Polizei habe ihn schließlich erst durch eine Autosperre stoppen und den Sportwagen beschlagnahmen können. Hierbei handelte es sich laut der Schweizer Zeitung Blick um einen getunten BMW Z4 mit 482 PS. Anschließend sei er, so berichtet die Zeitung weiter, mit dem Taxi weitergefahren und ohne den Fahrer zu bezahlen geflüchtet. "Der Fahrer wollte für 60 Kilometer über 360 Euro. Das fand ich unverschämt", gab der Temposünder zu Protokoll.    

Gotthard-Raser: "Ich bin durchgebolzt wie ein Affe"

Trotz seiner Verurteilung zeigte sich der Autobahnraser im Gespräch mit der "Blick" völlig uneinsichtig. Er habe Urlaub in der Schweiz gemacht und einfach "Spaß an einer Spritztour" gehabt. "Ich bin durchgebolzt wie ein Affe!", ließ er damals wissen. Und weiter: "Das Urteil interessiert mich nicht."

Ob der Raser tatsächlich ins Gefängnis muss, hängt nun davon ab, ob ein solches Vergehen auch hierzulande mit einer Haftstrafe belegt werden würde. Ein Fahrverbot für die Schweiz jedenfalls hat der 42-jährige Schwabe bereits. Zudem werde ein Einreiseverbot geprüft.

Matthias Opfermann

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser