Zwischenfall im Tunnel: Gas entweicht, eine Familie wird bewusstlos, doch die Autofahrer schauen weg. Unglaublich, wie hier einige Verkehrsteilnehmer agieren.
Sicherlich kein alltäglicher Anblick, der sich den Autofahrern da im Sonnenbergtunnel auf der Schweizer Autobahn A2 im Kanton Luzern bot. Ein Auto wurde im Tunnel plötzlich immer langsamer, blieb stehen und rollte in der Folge rückwärts auf die Überholspur.
Was im ersten Moment wie eine bloße Panne aussah, stellte sich später als ernsthafte Gefahrensituation heraus. Die Insassen, zwei Erwachsene und zwei Kinder von sechs und zehn Jahren, waren allesamt ohnmächtig geworden.
Die vierköpfige Familie aus dem Kanton Obswalden befand sich dem Bericht von "20minuten" zufolge auf dem Rückweg von einem Einkaufstrip. Kurz vor der Einfahrt in den Tunnel entwich im Auto dann Gas aus einer gekauften CO2-Flasche, woraufhin alle Familienmitglieder ihr Bewusstsein verloren.
Zahlreiche Autofahrer ignorierten das liegengebliebene Fahrzeug
Noch schlimmer als der Vorfall an sich erscheint jedoch das Verhalten der nachfolgenden Autofahrer. Dutzende fuhren einfach am liegengebliebenen Auto der Familie vorbei. Es dauerte einige Minuten bis sich schließlich drei Verkehrsteilnehmer erbarmten und nachsahen. Sie fanden die Insassen schließlich ohne Bewusstsein vor, retteten ihnen durch ihr beherztes Eingreifen aber wohl das Leben.
"Die Helfer mussten zuerst den Fahrer aus dem Wagen holen, dann öffneten sie die anderen Autotüren, sodass sich Frau und Kinder erholen konnten", wird Kurt Graf, der Sprecher der Luzerner Polizei, bei "20minuten" zitiert.
Unterlassene Hilfeleistung?
Natürlich konnten nicht alle Autofahrer die Situation sofort richtig erfassen und entsprechend handeln. Trotzdem gilt, dass Personen, die einen Unfall beobachten, grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Hilfe zu leisten. Kommen Sie als Verkehrsteilnehmer dem Opfer eines Verkehrsunfalls nicht zu Hilfe, können Sie sich theoretisch strafbar machen.
Dazu der Züricher Rechtsanwalt Daniel U. Walder: "Wenn jemand erkennt, dass eine andere Person in Lebensgefahr schwebt und es grundsätzlich zumutbar ist, Hilfe zu leisten und sie dies nicht tut, handelt es sich um unterlassene Hilfeleistung."
So geht es richtig
Wie Sie es als Autofahrer nicht machen sollten, haben die Autofahrer in diesem Fall vorgemacht. Richtig gehen Sie hingegen vor, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zunächst den Unfallort absichern. Zusätzlich sollten Sie die Warnblinkanlage einschalten, den Motor abstellen, Leuchtwesten anziehen und einen Notruf absenden.
Von Matthias Opfermann