Sind verschneite Verkehrsschilder eigentlich noch gültig?

Ist ein verschneites Verkehrsschild noch gültig?
 ©picture alliance / Carsten Rehder/dpa

Im Sommer verdecken die Äste eines Baumes das Verkehrsschild und im Winter versperrt eine Schneeschicht den Blick aufs Schild. Aber gilt dann das Tempo-Limit?

Der Winter macht sich vor allem im Süden Deutschlands breit und es kommt immer wieder zu Schneeverwehungen. Wo gerade noch ein Tempo-50-Schild war, ist nur noch ein von Schnee bedecktes Schild zu erkennen. Ist das Verkehrszeichen noch gültig oder können Autofahrer es ignorieren? Es kommt drauf an.

Bei diesen Bedingungen verlieren Verkehrsschilder ihre Gültigkeit

Für Verkehrsschilder gilt der Grundsatz der Sichtbarkeit. Schilder müssen demnach so aufgestellt werden, dass Verkehrsteilnehmer sie schnell und beiläufig erfassen können. Ist also ein Schild so eingewachsen, dass Sie seine Bedeutung nicht mehr erkennen können, verliert das Verkehrsschild seine Wirkung.

Dazu hat das Oberlandesgericht Hamm auch ein Urteil gefällt (Az. III-3RBs 336/09). Ein Taxifahrer wurde mit Tempo 73 in einer 30er-Zone geblitzt. Allerdings zeigte eine Begehung der Straße, dass das 30er-Schild von den Ästen eines Baums verdeckt wurde. Deshalb wurde nicht 30 km/h als Tempolimit von den Richtern bei der Verurteilung angenommen, sondern Tempo 50.

Dabei habe es auch keine Rolle gespielt, dass sich der Taxifahrer aufgrund der Umgebung – Rechts-vor-Links-Kreuzungen oder Fahrbahnverengung – hätte denken können, dass es eine Tempo-30-Zone ist.

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Verschmutzte Verkehrsschilder: Autofahrer müssen Schilder an ihrer Form erkennen

Etwas anders verhält sich die Lage bei verschmutzten oder verschneiten Schildern. Dabei kommt es darauf an, ob Autofahrer anhand der Form das Schild erkennen können. Ein Schild, das ein Tempolimit anzeigt, gehört aber nicht dazu. Denn dieses lässt sich nicht genau erkennen, wenn es verschmutzt oder verschneit ist. Abgesehen davon, dass sich die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht ausmachen lässt, könnte es sich auch um ein Überholverbot handeln. Stoppschilder oder "Vorfahrt gewähren"-Schilder behalten aber immer ihre Gültigkeit.

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Aber Vorsicht: Ortskundige Autofahrer können sich nicht so leicht aus der Affäre ziehen. Denn von diesen kann erwartet werden, dass sie die Verkehrsschilder kennen – egal ob 30er-Zone, Tempolimit oder Einbahnstraße.

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Auch verdreckte Halteverbote sind gültig

Auch beim Parken können Sie sich nicht so einfach damit herausreden, dass das Schild verschmutzt oder verschneit war. Denn es sei zumutbar, dass Sie das Schild von der Verschmutzung befreien, um zu sehen, ob Sie dort parken dürfen.

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anb

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