Gelb statt Weiß: Nicht alle Autos auf deutschen Straßen leuchten in der gleichen Farbe. Wer darf da was?, fragt man sich als Fahrer. Der Tüv Nord klärt auf.
Manchmal sind Autos mit gelblich leuchtenden Scheinwerfern im Straßenverkehr zu sehen. In der Regel handelt es sich aber nicht um in Deutschland zugelassene Autos, erklärt der Tüv Nord.
Hierzulande dürfen laut Paragraf 50, Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) seit jeher ausschließlich weiße Leuchten für das Fern- und Abblendlicht verwendet werden.
Ausgenommen von dieser Regel sind Scheinwerfer, die nicht zur Beleuchtung der Fahrbahn dienen. So dürfen laut StVZO Fahrzeuge zum Beispiel mit zwei Nebelscheinwerfern für "weißes oder hellgelbes Licht" ausgerüstet sein (Paragraf 52, Absatz 1). Bei der gelblichen Fahrzeugbeleuchtung handelt es sich um das "Nebellicht-Gelb" oder "selective yellow", dessen Eigenschaft in Europa und den USA in Normen definiert ist.
Bei Regen, Schneefall oder Nebel reduziert gelbes Licht zwar die Blendeffekte, verfälscht jedoch gleichzeitig die vom Fahrer wahrgenommenen Farben. Gelbe Frontscheinwerfer, die früher in einigen europäischen Nachbarländern üblich waren, sind daher mittlerweile laut EU-Regelungen für Neufahrzeuge nicht mehr erlaubt. Ältere Fahrzeuge dürfen eine bereits installierte gelbe Beleuchtung aber weiter nutzen.
Neue Licht-Technik im Auto zu grell?
Zwar leuchten in vielen Autos noch Glühlampen, doch bei der Lichttechnik fürs Auto hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan. Nach Xenon-Scheinwerfer erobern Laser, LED und OLED die Front.
LED-Scheinwerfer nerven Autofahrer in der Nacht, wie eine Umfrage ergab. Selbst die Leuchtkraft neuer LED-Rückleuchten sind vielen Autofahrern ein Dorn im Auge. Viele Autofahrer fühlen sich durch das Licht geblendet. Daraufhin hat der ADAC gemeinsam mit dem Lichttechnischen Institut (LTI) in Karlsruhe die Blendwirkung von LED-Rückleuchten getestet. Das Ergebnis überrascht.
dpa/tmn