Viele Deutsche urlauben in Ferienhäusern. Hier können Sie in Ruhe mit der Familie entspannen. Damit Sie nicht zu viel zahlen, sollten Sie diese Regeln befolgen.
Platz für die ganze Familie, viel Zeit für Entspannung - und das meist in ruhiger Lage: So stellt sich manch einer einen Aufenthalt in einem Ferienhaus vor. Bei den Deutschen sind sie deswegen sehr beliebt – schließlich können sie sich hier selbst verpflegen und sich zurückziehen. Zudem ist die An- und Abreise sehr flexibel geregelt, da man sich nicht an fest getaktete Ein- und Aus-Check-Zeiten von Hotels halten muss.
Doch auch hier gibt es einige (Haus-)Regeln zu beachten: Zwar ist die Buchung meist im Voraus zu zahlen und dadurch sehr unkompliziert – allerdings sollten Sie diese finanziellen Stolperfallen beachten.
Nur einen Teilbetrag der Gesamtmiete bezahlen
Laut dem Deutschen Ferienhausverband sollten Urlauber, auf das Kleingedruckte achten, wenn sie mit dem Eigentümer den Mietvertrag abschließen. Besonders, was Leistungen und Konditionen betrifft, die der Vertrag beinhaltet.
Tipp: Zahlen Sie die Gesamtmiete stückweise im Voraus. Das sollte etwa um die 20 bis 30 Prozent vom Mietpreis sein. Diese zahlen Sie meist sofort bei der Buchung – den Rest dann etwa vier bis sechs Wochen vor Ihrem geplanten Anreisetermin. Wichtig dabei: Lassen Sie sich nicht von etwaigen Rabatten oder Sonderleistungen einwickeln, falls Sie sofort den gesamten Betrag zahlen wollen.
"Winken große Rabatte bei sofortiger Zahlung oder wird ein unverhältnismäßig hoher Anzahlungsbetrag gefordert, können das Indizien dafür sein, dass ein Vermieter unseriös oder mit betrügerischen Absichten agiert", sagt Tobias Wann, Vorsitzender des Deutschen Ferienhausverbands.
Urlaubsgäste sollten darauf achten, dass die Preisangaben transparent und nachvollziehbar sind. "Auch wenn Vermieter dazu verpflichtet sind, Endpreise anzugeben, die alle anfallenden Nebenkosten enthalten, ist es sinnvoll, den Gesamtbetrag auf versteckte Kosten zu prüfen", ergänzt Wann.
Sichere Zahlungswege für Geldüberweisungen wählen
Wenn Sie sich mit dem Eigentümer geeinigt haben, sollten Sie auch klären, wie Sie die Transaktion tätigen wollen. Schließlich sind nicht alle Zahlungswege sicher. Es empfiehlt sich, Bargeld-Transfers via Scheck, Paypal, Überweisung oder Kreditkarte abzuschließen. Dagegen sollten Sie laut dem Deutschen Ferienhausverband auf Geld-Transaktionen über Western Union oder MoneyGram verzichten.
Schließlich können Sie hier Zahlungen nicht nachverfolgen, falls Unstimmigkeiten auftreten. Besonders dann, wenn ein Eigentümer mehrere Adressen oder ausländische Konten angibt. "Hat ein Vermieter einen Wohnsitz in Belgien, ein Chalet in der Schweiz und ein Bankkonto in Portugal sollten Interessenten genau hinsehen, ob es bei der Vermietung mit rechten Dingen zugeht", empfiehlt Wann.
Kaution: Inventarliste vor Ort sorgfältig ausfüllen
Neben dem Mietpreis fordern viele Eigentümer Kaution von den Urlaubern. Schließlich wollen sie sich absichern, falls etwas zu Bruch geht. Meist hängt diese von der Größe des Hauses und dem Wert der Einrichtung ab – und wird ebenfalls im Mietvertrag nach Einwilligung des Urlaubers festgelegt.
Tipp: Erstellen Sie vor Ort eine Inventarliste. Damit Sie am Ende Ihres Urlaubs keine unliebsamen Überraschungen erleben, empfiehlt es sich, eine Liste der Gegenstände anzufertigen, die vorhanden und zudem unversehrt sind. So können Sie sich absichern, falls der Ferienhausvermieter am Ende etwaige Forderungen stellt, die nicht der Wahrheit entsprechen.
"Kann ein Urlaubsgast nicht nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Aufenthalt bestanden hat, kann er kaum darauf hoffen, dass ihm die gesamte Kaution zurückerstattet wird", bestätigt auch Göran Holst, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des DFV.
Stornogebühren beachten - oder Reiserücktrittsversicherung erwägen
Was aber, wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist – Sie aber krank werden? Dann sollten Sie sich über mögliche Stornogebühren informieren. Melden Sie sich dafür bei Ihrem Ferienhausvermieter – und teilen Sie ihm schriftlich mit, dass Sie die Reise nicht antreten können. Die Stornogebühren sind meist bereits im Mietvertrag geregelt oder in den Vermittler-AFB festgelegt. Meist bewegen sich die Stornogebühren zwischen zehn und 90 Prozent der Gesamtmiete.
Tipp: Schließen Sie im Vorfeld eine Rücktrittsversicherung ab. "Bei Privatbuchung empfehlen wir immer direkt beim Vermieter nachzufragen, falls im Mietvertrag keine Stornogebühren angegeben sind", sagt Holst. "Ist keine Regelung getroffen, greift das Mietrecht für Ferienwohnungen. In diesem Fall ist die volle Miete zu bezahlen, abzüglich jener Kosten, die der Vermieter durch den Leerstand einspart. Dies können 90 bis 95 Prozent vom Mietpreis sein."
Stornokosten müssen Sie meist für die Endreinigung und Nebenkosten wie Wasser oder Strom zahlen. Allerdings ist der Vermieter dagegen rechtlich dazu verpflichtet, einen neuen Mieter für den Zeitraum zu suchen. Falls er am Ende einen findet, haben Sie Glück: Denn dann entfallen die kompletten Stornokosten für Sie.
Von Jasmin Pospiech