GEZ-Gegner wehren sich gegen die Zwangsvollstreckung. Nun geht die Sache an den Europäischen Gerichtshof. Schafft dieser den Rundfunkbeitrag jetzt für immer ab?
Für viele Deutsche dürfte das mit Spannung erwartete Urteil ein Aufatmen bedeuten. Schließlich ist ihnen der einheitliche Rundfunkbeitrag, der seit Januar 2013 vom allgemeinen Beitragsservice erhoben wird, ein Dorn im Auge. Sie können einfach nicht verstehen, warum alle deutschen Haushalte dazu verpflichtet sein sollen, 17,50 Euro pro Monat an die öffentlich-rechtlichen Sender zu zahlen. Vor allem dann, wenn sie deren Angebot gar nicht nutzen (wollen).
GEZ-Gegner prangern Zwangsvollstreckung durch SWR an - Landgericht muss entscheiden
Doch wer sich weigert, die Rundfunkgebühr zu entrichten, muss mit einer Zwangsvollstreckung rechnen. Dann kann es sogar passieren, dass der Gerichtsvollzieher Konto oder Gehalt pfändet. Dagegen wollen nun sechs GEZ-Gegner aus Tübingen, Reutlingen und Calw vorgehen. Diese haben bewusst seit Jahren keinen Rundfunkbeitrag gezahlt – am Ende bat sie der Südwestdeutsche Rundfunk zwischen 2013 und 2016 zur Kasse. Die Fälle gingen vor Gericht – es half alles nichts. Doch davon ließen sich die Gegner nicht entmutigen – und fechten nun die Entscheide der Amtsgerichte vorm Landgericht Tübingen an.
Rundfunkbeitrag: Tübinger Richter stellt Fragekatalog an Europäischen Gerichtshof
Der dortige Richter Matthias Sprißler soll vor einer endgültigen Entscheidung in den Zwangsvollstreckungsfällen allerdings eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt haben. Er wolle erst wissen, ob der Gebührenpflicht etwa gegen das EU-Recht verstoße. Nun soll der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) prüfen, ob die Regelungen deutschlandweit überhaupt zulässig seien. Dazu habe Sprißler sieben Fragen vorgelegt. Zum Beispiel, ob es unter anderem rechtens sei,
- dass genau ein Betrag pro Haushalt gezahlt werden muss und so der Beitrag pro Person sehr unterschiedlich sein kann?
- dass Beiträge nur an staatliche, nicht aber private Rundfunkanstalten gehen?
- dass Menschen, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz innehaben, entsprechend doppelt so viel zahlen müssen?
- dass sich die Beitragspflicht nach dem Wohnsitz im Inland richtet, obwohl man auch im Ausland deutsche Sender empfangen kann?
Müssen die Gebührenverweigerer am Ende doch Rundfunkgebühr nachzahlen?
Zudem soll der Richter angefragt haben, ob die Beitragspflicht überhaupt mit dem Recht auf Informationsfreiheit vereinbar sei. Dieses ist schließlich in der Menschenrechtskonvention wie auch in den Grundrechten der EU festgeschrieben.
Auch dieser bayerische Richter hat nun ein überraschendes Urteil zum Rundfundbeitrag gefällt.
Generell heißt es, dass Sprißler ein Befürworter der GEZ-Gegner sei. So habe er bereits in jüngster Vergangenheit mehrfach im Sinne von Gebühren-Verweigerern entschieden. Ob das allerdings der Europäische Gerichtshof ebenfalls so sieht, bleibt abzuwarten. Bis es zu einem Urteil kommt, können schließlich Monate vergehen. Und ob sich die Rundfunkanstalten dann auch daran halten werden, steht bis jetzt ebenfalls in den Sternen.
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jp