Rundfunkbeitrag: Höhe, Umzug und Befreiung

Ein umstrittenes Thema - dennoch ist die Rundfunkgebühr für alle verpflichtend. Warum Ihnen sonst Beugehaft droht und was zu tun ist im Todesfall, erfahren Sie hier.

Man kann von ihr halten, was man will – zahlen müssen wir sie am Ende alle. Auch wenn die Rundfunkgebühr vielen Deutschen ein Dorn im Auge ist, sind alle Haushalte in der Bundesrepublik seit Januar 2013 dazu verpflichtet, sie zu entrichten. Früher als "GEZ" bekannt, heißt sie nun Rundfunkbeitrag – und wird vom allgemeinen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben. Und zwar für alle deutschen Haushalte – egal, ob Sie einen PC oder Fernseher zuhause stehen haben oder nicht.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag eigentlich 2017?

2017 beläuft sich die Gebühr bei 17,50 Euro monatlich. Doch das war nicht immer so. 2013 mussten die Deutschen noch 17,98 Euro pro Monat zahlen. Erst seit April 2015 gilt die neue, um 48 Cent gekürzte Rundfunkgebühr. Aktuell kann der Beitrag in diversen, gewünschten Staffelungen entrichtet werden:

GEZ-Gebühr

Zeitraum

17,50 Euro

monatlich

52,50 Euro

3-monatlich

105 Euro

halbjährlich

210 Euro

jährlich

Ebenso von den Runfbeiträgen mitfanziert, wurde das viel diskutierte ARD-"Manual Framing".

Wer ist vom Rundfunkbeitrag ausgenommen?

Nur wenige, vor allem sozial Schwächere, die einer "besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen", können sich via (Online-)Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu gehören:

  • Arbeitslose
  • Asylbewerber
  • Sozialhilfeempfänger
  • Hartz IV-Empfänger
  • Studenten mit Bafög-Förderung, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter
  • Pflegebedürftige
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
  • Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Taubblinde
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Ehepartner oder eingetragene Lebensgefährten sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie zusammen beziehungsweise bei den Eltern wohnen

Aber auch Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen RF in ihrem Ausweis mit sich führen, brauchen nur 5,83 Euro im Monat zu entrichten.

Wie Medien bereits 2016 berichteten, sollen die öffentlich-rechtlichen Sender sehr gut an der Rundfunkgebühr verdient und sogar einen Einnahmenüberschuss erwirtschaftet haben. Daher fordern einige Experten nun, dass der Rundfunkbeitrag weiter gesenkt werde – und zwar um 30 Cent. Doch diesem Vorhaben wurde durch die Ministerpräsidenten nach einer Konferenz der Riegel vorgeschoben.

Beugehaft: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahle? 

Dann werden Sie wohl schlechte Karten haben. Denn der Beitragsservice braucht Sie nicht zum Zahlen auffordern. Dennoch wird er Ihnen, falls Sie auf Dauer die Zahlungen einstellen, Mahnungen zukommen lassen. Wenn Sie innerhalb der darauffolgenden vier Wochen den Betrag nicht begleichen, wird der sogenannte Säumniszuschlag fällig. Dieser beträgt etwa acht Euro.

Wenn Sie sich weigern, folgt als nächstes ein Festsetzungsbescheid. Darin sind alle offenen Zahlungen protokolliert, die Sie zu begleichen haben – wenn Sie auch dieses ignorieren, kommt es zum Vollstreckungsersuchen. Ein Gerichtsvollzieher wird eingeschaltet – und wenn es böse ausgeht, wird am Ende Ihr Konto oder Ihr Gehalt gepfändet. Im Extremfall kann Ihnen sogar eine Beugehaft von maximal drei Monaten drohen.

Warum Sie den Rundfunkbeitrag besser nicht mit dem Bargeld-Trick bezahlen

Der GEZ-Gegner Norbert Häring hatte daher eine Idee: Der Journalist hatte vor einiger Zeit herausgefunden, dass es bei einigen Servicestellen des Beitragsservices möglich war, mit Bargeld zu bezahlen. Daher glaubte er, der Rundfunkgebühr ein Schnippchen zu schlagen. Er kündigte seine Einzugsermächtigung und forderte gemäß §14 Bundesbankgesetz, dass er die Gebühr fortan nur noch bar begleichen wolle. Laut dem Gesetz sind auf Euro lautende Banknoten das einzige, unbeschränkte und gesetzliche Zahlungsmittel. Doch als Banknoten gelten nur Geldscheine - Münzen dagegen nicht.

Die Crux daran: Der Rundfunkbeitrag ist kein glatter Geldscheinbetrag, sondern beläuft sich auf 17,50 Euro. Wenn man diesen bar bezahlen wollte, müsste man also auch Münzen dafür aufwenden. Mit diesem Kunstgriff wollte Häring schließlich den Beitragsservice austricksen – doch es half alles nichts. Letzterer berief sich am Ende auf die Satzungen der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Und diese besagen, dass Beitragszahler dazu verpflichtet sind, die Rundfunkgebühr entweder per SEPA-Lastschriftverfahren oder Einzel-oder Dauerüberweisung zu entrichten.

Wegen Umzug oder im Todesfall: Wann Sie den Rundfunkbeitrag legal kündigen dürfen

Doch in manchen Fällen tut eine Kündigung des Rundfunkbeitrags sogar not. Zum Beispiel, wenn Sie in eine Wohngemeinschaft einziehen. Dann sollten Sie sich so schnell wie möglich über die Homepage oder schriftlich beim "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" abmelden. Der Grund dafür: In ebenjenem Haushalt gibt es bereits einen Beitragszahler. Dann müssen Sie sich die Kosten mit den dort bereits lebenden Personen nur noch teilen. Es gibt zudem noch weitere triftige Gründe, wann Sie den Rundfunkbeitrag kündigen dürfen.

  • wegen Todesfall
  • wegen Umzug ins Ausland
  • wegen Zusammenziehen

Besonders wenn ein Mensch stirbt, müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur um die Beerdigung, sondern auch um das Auflösen des Haushalts des Verstorbenen kümmern. Dazu gehört auch das Kündigen des Beitragskontos derjenigen Person. Zumindest, wenn der Verstorbene alleine dort gelebt hat. Dazu benötigen Sie unbedingt die neunstellige Beitragsnummer des Kontoinhabers. Diese finden Hinterbliebene auf:

  • der Anmeldebestätigung
  • dem Kontoauszug
  • der Zahlungsaufforderung
  • den Schreiben des Beitragsservices oben rechts

Wer allerdings wegen eines Jobs oder aus privaten Gründen ins Ausland zieht, muss ebenfalls die Rundfunkgebühr separat kündigen. Mit einer Abmeldung auf dem Einwohnermeldeamt ist es nämlich nicht getan. Diese tritt nach Bestätigung des Beitragsservices meist bis zum Ende des Monats endgültig in Kraft.

Wer hingegen mit dem oder der Liebsten in eine gemeinsame Wohnung zieht, sollte vorher frühzeitig seine alte Bleibe beim Beitragsservice abmelden. Schließlich wollen Sie nicht zweimal bezahlen – einmal für den alten und dann noch für den neuen Wohnsitz. Auch hierzu sollten Sie sich rechtzeitig online abmelden.

Rundfunkbeitrag: So erreichen Sie den allgemeinen Beitragsservice

Dem ausgefüllten Online-Antrag müssen Sie stets die erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel eine Kopie der Meldebescheinigung oder der Sterbeurkunde des Verstorbenen beifügen. Beides schicken Sie dann schriftlich an die Adresse des allgemeinen Beitragsservice:

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

Und nicht vergessen: Sie sind in der Bringschuld, das heißt, Sie müssen nachweisen, dass die Ab- oder Ummeldung auch tatsächlich beim Beitragsservice eingegangen ist. Das klappt am besten, wenn Sie Ihr ausgefülltes Formular per Einschreiben-Rückschein senden. Wenn Sie die Bestätigung erhalten, müssen Sie die Rundfunkgebühr meist nur noch bis zum Monatsende entrichten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie auch die Hotline des allgemeinen Beitragsservices anrufen. Dieser ist unter der Telefonnummer 0221-5061-0 von montags bis freitags von sieben bis 19 Uhr (für 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz oder für 60 Cent pro Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen) zu erreichen. Außerdem steht Ihnen das Kontaktformular auf der Homepage des Beitragsservice jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu stellen oder Informationen einzuholen.

Lesen Sie bei merkur.de*:  ARD-Chef Wilhelm über den Rundfunkbeitrag und das „Framing Manual“

jp

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