"GEZ": Rentnerpaar droht horrende Nachzahlung – wegen Kleinigkeit

Ein Rentnerehepaar muss jetzt über 400 Euro an Rundfunkbeitrag nachzahlen.
 ©dpa

Ein Rentner-Ehepaar entrichtet für ihr Zuhause Rundfunkbeitrag – doch nun soll es für ein Zelt aus Holz auch noch bezahlen. Damit hätte es nie gerechnet.

Sie dachten, sie hätten alles richtig gemacht - dass sie rechtschaffene Bürger seien, die brav monatlich die Rundfunkgebühr zahlen. Daher nahmen sie den ersten Mahnungsbrief auch nicht ernst, als er bei der Tür hereinflatterte. Ein fataler Irrtum, wie sich schnell herausstellen sollte.

Rentnerehepaar soll für Datsche "GEZ" zahlen - und weigert sich

Denn der Beitragsservice des MDR fordert darin, dass das Rentnerpaar Müller* (Anm.d.Red.: Name geändert) für seine kleine Finnhütte aus Holz in der Nähe von Hettstedt zusätzlich "GEZ" entrichtet. Die Datsche besitzt es bereits seit den 70er-Jahren – und hat nie dafür Rundfunkgebühren zahlen müssen. Daher war das Paar entsprechend verwundert: "Wir bezahlen doch hier zu Hause", sagt Lutz Müller. "Und in der Hütte zu wohnen, ist ja sowieso verboten", ergänzt seine Frau Bärbel gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung.

Schließlich ist das Grundstück im Grünen laut Paragraf 35 Baugesetzbuch ein "Sondergebiet", in dem "eine dauerhafte Wohnnutzung nicht zugelassen ist". Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit – die am Ende geahndet werden könnte. Da sie für ihren Haushalt bereits zahlten, glaubten sie, dass das Kofferradio im "Zelt aus Holz", wie sie es nennen, damit ebenfalls angemeldet war.

Doch was sie nicht bedacht hatten: Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags im Januar 2013 wird für jede Wohnung gemäß des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) 17,50 Euro monatlich fällig. Für Müllers bedeutet das: eine Nachzahlung von 413,54 Euro. Seitdem kämpft das Rentnerehepaar um sein Recht und pocht darauf, dass die Datsche gar nicht als Wohnbereich durchgeht.

Allgemeiner Beitragsservice beharrt auf Rundfunkbeitrag - aber ändert ihn ständig ab

Der Beitragsservice besteht allerdings darauf, dass "es sich bei dem als Finnhütte bezeichneten Gebäude um eine Wohnung im Sinne des RBStV handelt". Der Grund dafür: Die Müllers nutzen regelmäßig die Datsche und seien damit die Inhaber der Bleibe. "Eine ganzjährige Freistellung vom Rundfunkbeitrag wäre in der vorliegenden Konstellation nur dann möglich, wenn für die Laube ein vollständiges Wohnnutzungsverbot besteht", argumentiert der Beitragsservice.

Zudem stellte sich heraus, dass das Paar ihre Datsche Ende der 70er-Jahre einmal als Meldeadresse angegeben hatte. Dadurch wurde der Beitragsservice, als er erstmals begann, den alten Datenbestand zu durchforsten und abzugleichen, erst auf sie aufmerksam. Und da die Müllers plötzlich zwei Meldeadressen hatten, wurden sie vom Beitragsservice angeschrieben. Doch dem Rentnerpaar geht es ums Prinzip, "weil das einfach ungerecht ist, was die mit uns machen", schimpft Bärbel Müller. "Erst kam gar nichts, dann die Zusicherung, dass wir nicht zahlen müssen, und zuletzt nun eine Mitteilung, dass nur für sechs Monate im Jahr ein Beitrag fällig wird."

Ende bald in Sicht? Rentnerehepaar wird wohl umsonst kämpfen

Genau deshalb, weil der Beitragsservice ständig seine Meinung ändert, was rechtswirksam sei, kämpfe das Paar nun weiter. "Man fühlt sich ohnmächtig und ausgeliefert", sagt sie traurig. Denn wie es aussieht, ist es ein verlorener Kampf. "Die Verwaltungsgerichte haben bisher in ähnlichen Fällen die Auffassung des MDR bestätigt." Das macht Frau Müller einfach nur wütend. "Ich kann nicht schlafen wegen der Sache, weil mich das so aufregt", beschreibt sie, "und für irgendeinen Sachbearbeiter ist es nur ein Brief mehr, den er mit einem Formschreiben beantwortet."

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jp

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