So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt - und zur Kasse gebeten

Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, kommt um die Rundfunkgebühr dennoch nicht herum.
 ©dpa

Alle deutschen Haushalte müssen die Rundfunkgebühr entrichten. Das gilt auch für Wohngemeinschaften. Wer sich drückt, kommt nächstes Jahr auf die schwarze Liste.

Es scheint, als würde sich die Schlinge um den Hals vieler "GEZ"-Verweigerer immer enger ziehen. Besonders diejenigen, die in Wohngemeinschaften leben, sollen hier zur Kasse gebeten werden. Da sich meist mehrere Personen in solchen Haushalten befinden, ist nicht immer ganz klar, wer von ihnen der Hauptmieter beziehungsweise der Rundfunkbeitragszahler ist, der sich auch beim Beitragsservice angemeldet hat.

"Wer das übernimmt, muss für die regelmäßige Abbuchung geradestehen. Alle anderen sollten Sorge tragen, dass der Rundfunkbeitrag fair untereinander aufgeteilt wird", erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gegenüber der Zeitung "Die Rheinpfalz". Manche sollen sich das allerdings zunutze machen und versuchen, die monatlichen 17,50 Euro ganz zu sparen.

Tricks der Wohngemeinschaften: Doch Meldedatenabgleich 2018 macht Strich durch die Rechnung

Oder es kommt vor, dass der angemeldete Beitragszahler aus der Wohnung wieder auszieht und sein Beitragskonto mit in die neue Bleibe nimmt – ein Schlupfloch für die übrigen Bewohner: Die wären dann aus der Sache fein raus. "Meldet sich keiner der verbliebenen Bewohner – ob bewusst oder versehentlich – beim Beitragsservice, würde dieser hiervon nichts erfahren. Hier kommt der sogenannte bundesweite Meldedatenabgleich ins Spiel", erläutert eine Sprecherin des Beitragsservices.

Mit diesem will der einheitliche Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nun dem Treiben Einhalt gebieten. Im kommenden Jahr soll dem Beitragsservice nun bundesweit alle Einwohnermeldedaten übermittelt werden, um sie dann mit dem eigenen Beitragskontenbestand abzugleichen. Das würde konkret bedeuten: Alle deutschen Einwohnermeldeämter wären dazu verpflichtet, ihren aktuellen Datenbestand zu melden. Wer dann nicht als bei der "GEZ" registriert gilt, wird vom Beitragsservice zur Kasse gebeten.

Das Pikante daran: Angeblich wurde das Gesetz dazu von den Bundesländern bereits im Dezember 2015 verabschiedet, heißt es. Der Grund dafür lautet wie folgt: Es würden noch immer 200.000 beitragspflichtige Wohnungen im Register fehlen, da teilweise Meldedaten aus Datenschutzgründen spätestens nach zwölf Monaten gelöscht werden.

"Personen, die dann keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen damit rechnen, beim Beitragsservice als Zahlungsverweigerer aufzufliegen und eventuell zu Nachzahlungen herangezogen zu werden", sagt Kathrin Körber, juristische Beraterin für Fragen des Rundfunkbeitrags bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wie bei dieser 77-jährigen Rentnerin - obwohl sie weder Radio noch TV besaß, wird nun ein Teil ihrer Rente von der "GEZ" gepfändet.

Meldedatenabgleich sorgt für Nachzahlungen bei Nichtzahlern - WGs besonders betroffen 

Das Nachsehen habe dann aber größtenteils der gemeldete Beitragszahler, auch wenn er bereits ausgezogen ist. Dieser wird dann angeschrieben – wenn er sich weigert, können sogar Kontopfändungen drohen. Deshalb ist es so wichtig, bereits vor dem Auszug zu klären, wer fortan in der Wohngemeinschaft die "GEZ" entrichten wird. Damit dies reibungslos über die Bühne geht, sollte bereits von Anfang an vertraglich geregelt werden, wer für eine Anmeldung beim Beitragsservice geradestehen muss.

"Wir raten dazu, innerhalb der WG eine Vereinbarung zu treffen, damit auch die anderen WG-Bewohner monatlich ihren Anteil am Rundfunkbeitrag in die WG-Kasse einzahlen. Das hat für alle eine Signalwirkung, und der Beitragszahler bekommt schwarz auf weiß, dass seine Mitbewohner mit zahlungspflichtig sind", so Expertin Körber.

Doch Vorsicht: Es kann sein, dass nicht alle WG-Bewohner beitragspflichtig sind. Schließlich können sich zum Beispiel sozial Schwächere, wie Bafög-Empfänger oder Arbeitslose, per Antrag davon befreien lassen. Blinde, gehörlose oder schwerbehinderte Menschen erhalten dagegen eine Beitragsermäßigung.

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jp

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