Steuerhinterziehungen, Insolvenz-Skandale oder Schuldenberge: Die Promis sorgen in den Medien für Furore. Doch was tun, wenn es den eigenen Ehepartner trifft?
Das Schulden-Drama um Boris Becker sorgte in den Medien für Aufsehen. Doch wie kann sich eigentlich der Ehepartner bei einer Pleite schützen? Ist das gemeinsame Konto dann gefährdet – und reichen getrennte Konten wirklich aus? Hier erfahren Sie fünf Tipps, wie Sie Ihr Geld schützen können.
Getrennte Konten als Ehepaar: Braucht es das wirklich?
Jeder hat sein eigenes Girokonto, auf das das Gehalt des jeweiligen Ehepartners fließt. Zudem ist im Vorhinein strikt geregelt, welche Ausgaben, zum Beispiel für Auto, Freizeitaktivitäten oder Immobilien, von welchem Konto abgehen.
So behält jeder den Überblick über seine eigenen Finanzen - und muss nicht zwangsläufig für den anderen haften, wenn es hart auf hart kommt. Doch das müssen sie im Regelfall auch gar nicht, wie Dominik Hüren, Pressesprecher der Bundesnotarkammer in Berlin erklärt:
"Sofern in einem Ehevertrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt der gesetzliche Güterstand der 'Zugewinngemeinschaft'. Dieser Begriff wird oft missverstanden. Denn durch die Hochzeit ändert sich an der Vermögenszuordnung der Ehegatten zunächst einmal nichts: Auch nach der Hochzeit bleiben das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Ehefrau getrennt. Ein gemeinschaftliches Vermögen wird durch die Eheschließung nicht begründet. Dies gilt auch für Vermögensgegenstände, die ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt", so Hüren.
"Wird beispielswiese eine 'gemeinsame' Immobilie erworben, erhält jeder Ehegatte einen 'eigenen' Miteigentumsanteil daran. Es gibt grundsätzlich keine gesetzliche Mithaftung eines Ehegatten für die vor und während der Ehe entstandenen Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten. Dass ein Ehegatte automatisch für alle Schulden des anderen haftet, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Aus Haftungsgründen Gütertrennung zu vereinbaren, ist daher Unsinn. Eine Mithaftung für die Schulden des anderen kommt aber beispielsweise in Betracht, wenn ein Ehegatte für den anderen eine Bürgschaft übernimmt oder einen Darlehensvertrag mitunterzeichnet. Diese Haftung ist jedoch unabhängig vom Güterstand (und der Ehe an sich) und kommt ausschließlich wegen der zusätzlichen Unterschrift zustande", erklärt Hüren.
Unbedingt Ehevertrag aufsetzen
Viele Rechtsexperten raten Paaren zudem dazu, einen Ehevertrag auszuhandeln. Das klingt zwar wenig romantisch, aber falls es doch mal zur Scheidung kommen sollte, fällt dies leichter, wenn ein Ehevertrag entsprechende Regelungen bereithält.
Getrennte Steuererklärung beim Finanzamt
Wer eine Gütertrennung von Anfang an veranlasst, der macht meist auch getrennt voneinander die Steuererklärung. Wenn Sie beide arbeiten, empfiehlt sich die Steuerklasse IV.
Tipp: Wenn Sie bei der Steuererklärung Ihre Einnahmen angeben, sollten Sie ebenfalls auf die Anlage KAP achten. Gut zu wissen: Der Sparerfreibetrag gilt auch nur für jeden einzeln und kann nicht übertragen werden.
Allerdings müssen Sie das nicht – und wer sie gemeinsam macht, der profitiert am Ende sogar von der Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Allerdings nur, wenn der eine weniger verdient als der andere. Wer allerdings Steuern nachzahlen muss, hat wenigstens die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen.
Wie Sie die erste Steuererklärung als Ehepaar meistern können, lesen Sie hier.
Dann können Sie zumindest untereinander ausmachen, wer was zahlt. Das gilt auch bei Einnahmen zum Thema Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Kredit aufnehmen: Schwieriger mit Gütertrennung
Wer eine Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart, der hat allerdings auch beträchtliche Nachteile. So kann es sein, dass es für den Geringverdiener der beiden schwieriger ist, als Einzelperson einen Kredit aufzunehmen.
Schließlich erwartet die Bank oftmals, dass bei einem Immobiliendarlehen beide Eheleute dafür bürgen. Doch das widerspreche dem Sinn der Gütertrennung. Passiert das aber nicht, kann das Darlehen erheblich kleiner ausfallen als gehofft.
Gütertrennung im Ehevertrag: Erbschaftssteuer entfällt nicht
Doch was ist, wenn einer der beiden Eheleute stirbt? Wer einen Ehevertrag aufgesetzt hat, der muss mit einer saftigen Erbschaftssteuer rechnen.
Das heißt konkret: Sie haben keinen Steuervorteil mehr und erhalten nicht mehr ein Viertel des Vermögens des Verstorbenen steuerfrei – so wie es in einer Zugewinngemeinschaft üblich wäre.
Wie Sie allerdings die Erbschaftssteuer als Ehepartner doch noch umgehen können, erfahren Sie hier.
Von Jasmin Pospiech