Spartipps für die erste Steuererklärung 2018 als Ehepaar

Als Ehepaar sparen sie bei der Steuererklärung viel Geld - vor allem, wenn nur ein Partner verdient.
 ©pixabay / Takmeomeo

Ehepaare können bei der Steuererklärung viel Geld sparen, wenn sie die richtigen Hebel setzen. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

Auch wenn die meisten Paare immer noch aus Liebe heiraten: Ehepartner haben gegenüber unverheirateten Paaren viele Vorteile, sei es bei der Versicherung oder beim Rentenanspruch. Auch in Sachen Steuern lohnt sich bei vielen Paaren der Gang zum Traualtar – zumindest dann, wenn die Gehälter sehr unterschiedlich sind. Verdienen beide gleich viel, hält sich laut Lohnsteuerhilfeverein VLH der Steuervorteil in Grenzen.

Unsere Spartipps, um möglichst viel Geld bei der Steuererklärung zurück zu bekommen:

Steuererklärung 2018 als Ehepaar: Steuerklasse wechseln

Verheiratete Ehepaare können zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen:

  • IV/IV

  • IV/IV mit Faktor oder

  • III/V

Nach der Hochzeit werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. Ob eine andere Steuerklasse für Sie günstiger ist, hängt davon ab, wie viel Sie und Ihr Ehepartner jeweils verdienen. Der Lohnsteuerhilfeverein VLH empfiehlt folgende Kombinationen:

  • IV /IV oder IV/IV mit Faktor: Wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen.

  • III/V: Wenn einer der Partner viel (ab etwa 60 Prozent des Gesamtverdienstes) und der andere wenig verdient. Der besserverdienende Partner wählt die Steuerklasse III. Hier erwarten ihn nur geringe Abzüge. Der schlechter verdienende wählt die Steuerklasse V. Der Nachteil: Je größer der Gehaltsunterschied, desto höher fällt meist auch die Steuernachzahlung am Ende des Jahres aus.

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Wenn Sie in eine andere Steuerklasse wechseln möchten, müssen Sie dies dem Finanzamt mit einem speziellen Formular mitteilen. Aber Achtung: Ein Steuerklassenwechsel kann nur gemeinsam beantragt werden.

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Steuererklärung 2018: Ehegattensplitting nutzen

Am meisten sparen Ehepartner in der Steuererklärung beim sogenannten Ehegattensplitting. Das lohnt sich vor allem für Paare mit sehr unterschiedlichen Gehältern und funktioniert so:

1. Als verheiratetes Paar geben Sie eine gemeinsame Steuererklärung ab, ihr Verdienst wird zusammengerechnet (Sie werden "zusammen veranlagt"). Steuerlich gelten Sie und Ihr Partner als eine Person.

2. Das Finanzamt halbiert den gemeinsamen Verdienst und berechnet für diese Hälfte die Einkommenssteuer.

3. Die errechnete Einkommenssteuer wird verdoppelt.

Wichtig: Das droht Ihnen, wenn Sie die Frist verpassen. Und so können Sie sie legal umgehen.

Einzelveranlagung ankreuzen auf der Steuererklärung 2018

Wer möchte, kann als Ehepaar aber trotzdem getrennt Steuern zahlen, in dem er auf der Steuererklärung "Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern" ankreuzt. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn ein Partnerhohe steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld erhält und der andere wenig verdient.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Sie ein Ehegattensplitting Sinn macht oder welche Steuerklasse Sie wählen sollen, dann lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten.

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Von Andrea Stettner

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