Vermögenswirksame Leistungen – noch nie gehört? Dann aber schnell – denn Sie kassieren dadurch mehr Geld von Ihrem Chef. Und das, ohne etwas dafür zu tun.
Geld vom Chef geschenkt bekommen – ohne Überstunden, ohne Nachtzuschlag, einfach so. Das geht durch Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL genannt. Dabei kriegen Sie einen "Extra-Bonus" vom Arbeitgeber und – falls Sie Geringverdiener sind – vom Fiskus.
Dennoch kennen viele die Sparform noch gar nicht. Dabei soll es dem Arbeitnehmer helfen, vorzusorgen und langfristig ein wenig Geld auf die Seite zu schaffen.
Somit ist die vermögenswirksame Leistung (VL) eine vom Staat geförderte und über den Arbeitsvertrag festgelegte Geldleistung. Gesetzliche Grundlage ist hierbei das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).
Vermögenswirksame Leistungen: Das steckt dahinter
Meist zahlt Ihnen der Arbeitgeber zwischen etwa 6,95 und 40 Euro monatlich. Abhängig ist die Summe laut dem Stern von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die von Ihrem Chef getroffen wurden. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht allerdings nicht. So sind jährlich bis zu 480 Euro zusätzlich drin, die vom Chef kommen.
Wem der Maximalbetrag nicht gestattet wird, dem empfiehlt es sich, freiwillig den Restanteil aus eigener Tasche aufzufüllen. Der Grund dafür: Einige VL-Produkte haben nämlich Mindestsparbeträge. Die Laufzeit geht meist über sechs Jahre, danach ruht das Ersparte erst mal für ein weiteres Jahr.
Angestellte, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine VL in Anspruch zu nehmen. Wer in Teilzeit arbeitet, der bekommt diese auch nur anteilig, während neue Mitarbeiter die VL erst nach Ablauf der Probezeit erhalten. Freie Mitarbeiter oder Selbstständige bekommen keine VL.
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Ich bin angestellt - wie erhalte ich die VL? So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Unternehmen sich bei einer VL beteiligt.
- Wenn Sie zudem Geringverdiener sind, erkundigen Sie sich, ob Sie gesetzliche Zuschüsse vom Staat erhalten können. Dabei gilt: Ledige mit einem zu versteuernden Einkommen pro Jahr unter 17.900 Euro und Ehegatten oder Lebenspartner unter 35.800 Euro haben Anspruch auf eine Vermögenswirksame Leistung. Allerdings nur für sogenannte wohnungswirtschaftliche Zwecke, zum Beispiel Renovierungsarbeiten.
- Gehen Sie zur Bank und lassen sich beraten. Wählen Sie das passende Produkt für sich aus. Beachten Sie dabei, dass Banken oftmals nur eigene Sparprodukte anbieten. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie sich auch bei diversen Online-Banken informieren. Falls Sie wissen wollen, wie viel Sie am Ende herausbekommen, lohnt sich ein Blick in einen VL Vergleichsrechner.
- Die Bank überreicht Ihnen ein Formular, das Sie an Ihren Chef schicken müssen. Der Grund dafür: Ihre Arbeitsstelle zahlt die VL direkt an die Bank in das Depot ein.
Depots für Vermögenswirksame Leistungen: Das müssen Sie wissen
Gut zu wissen: Eine Förderung kann für Banksparpläne, Fondssparpläne, Beiträge in eine Lebensversicherung, die Darlehenstilgung einer selbst genutzten Immobilie oder einen Bausparvertrag erfolgen. Doch was ist am lukrativsten?
Das hängt davon ab, wie viel Risiko Sie eingehen möchten. So sind zwar Aktienfonds rentabler, allerdings sind sie auch risikoreicher. Bausparverträge sind genau das Gegenteil dessen. Das heißt konkret: Wer monatlich maximal 40 Euro einzahlt, der hat am Ende von sechs Jahren Laufzeit 2.880 Euro Gewinn plus Rendite, je nach gewähltem Produkt.
Dabei sind Rendite von 7,4 Prozent keine Seltenheit, wie der Fondsverband BVI berichtet. Nach sieben Jahren Laufzeit können Sie so schließlich bis zu 3.900 Euro ergattern.
jp