Viele junge Familien fragen sich vor und nach der Geburt des Kindes: Welche Versicherung braucht es? Die Redaktion erklärt, welche fünf wirklich sinnvoll sind.
Privat oder gesetzlich, Haftplicht ja oder nein? Es fällt manchmal schwer, im Versicherungsdschungel die richtige Wahl zu treffen. Vor allem dann, wenn es um das eigene Kind geht. Die folgenden sollten Sie allerdings in Betracht ziehen, wenn Sie Ihr Kind richtig schützen wollen.
Private Haftpflichtversicherung
Susi zerkratzt mit dem Rad versehentlich das Auto des Nachbarn und Thomas zerbricht beim Fußballspielen ein Fenster: Eine private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Eltern mit Nachwuchs. Ein spielendes Kind kann schließlich Millionenschäden anrichten. Zahlen müssen dann allerdings die Eltern - im schlimmsten Fall ein Leben lang.
Die Haftpflicht trägt etwa Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Schmerzensgeld oder gar die Zahlung des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für den Geschädigten oder schlimmstenfalls die Hinterbliebenen. Das Beste daran: Eine Police reicht für die ganze Familie. Die Kinder sind in der Regel bis zu ihrem Abschluss mitversichert.
Haftbar gemacht werden kann der Nachwuchs erst ab einem Alter von sieben Jahren, bei Schäden im Straßenverkehr ab zehn Jahren. Unter sieben Jahren gelten Kinder als "deliktunfähig". Das heißt, es gibt für den Schaden rechtlich keinen Schuldigen und die private Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen. Deshalb ist es wichtig, dass ihre Haftpflichtversicherung ausdrücklich deliktunfähige Kinder mitversichert sind.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Pflicht. Hierbei können Arbeitgeber wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. Wichtig ist allerdings zu beachten, dass Arbeitnehmer sich erst dann privat versichern können, wenn sie über der Versicherungspflichtgrenze (liegt 2016 bei 4 687,50 Euro brutto pro Monat), Freiberufler oder selbstständig sind.
Für Familien macht eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) am meisten Sinn, da sie eine Familienversicherung anbietet. Hier sind die Kinder beitragsfrei mitversichert. Falls ein Elternteil, zum Beispiel der Vater, allerdings gesetzlich und der andere, also die Mutter, privat versichert ist, muss für jedes Kind eine eigene Vollversicherung abgeschlossen werden.
Invaliditätsversicherung
Hirnhautentzündung oder ein schlimmer Unfall mit körperlichen Folgen: Krankheiten sind bei Kindern und Jugendlichen die häufigsten Ursachen für (Schwer-)Behinderungen. Hier greift eine Kinder-Invaliditätsversicherung. Allerdings ist sie sehr teuer – bis zu 450 Euro kann sie im Jahr kosten.
Dafür deckt sie allerdings eine Schwerbehinderung durch Unfall als auch durch Krankheit ab. Zudem bietet eine Invaliditätsversicherung finanziellen Schutz bei bleibenden Schäden, die infolge schwerer Krankheiten, Infektionen oder auch Vergiftungen auftreten. Laut Versicherungsexperten sind Krankheiten die bei weitem häufigere Ursache für Invalidität bei Kindern als Unfälle.
Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung macht grundsätzlich Sinn, um bei Unfällen mit bleibenden Schäden der Kinder vorzusorgen. Sie greift der Familie in solch einem Fall finanziell unter die Arme. Eine gesetzliche Unfallversicherung reicht hierfür leider nicht aus.
Sie zahlt nur, wenn auf dem Weg in die Schule oder im Kindergarten dem Kind etwas zustößt – aber nicht, wenn es sich in der Freizeit verletzt und ins Krankenhaus muss. Kinder haben zwar häufiger Unfälle, aber selten verbleiben dauerhafte Schäden: Die Versicherung müsste dann also auch nicht zahlen.
Wichtig: Sollen Kinder mitversichert werden, müssen sie als versicherte Person in der Unfallversicherung (der Eltern, der Großeltern oder in einem eigenen Vertrag) benannt werden. Die Invaliditätssumme sollte dann aber eher höher angesetzt sein als bei Erwachsenen, da die Kinder einen noch größeren Teil ihres Lebens vor sich haben, für den das Geld dann unter Umständen reichen muss.
Risiko-Lebensversicherung
Damit die Kinder nach dem Tod der Eltern finanziell abgesichert sind, lohnt es sich, dass beide Elternteile eine Risiko-Lebensversicherung (RLV) abschließen. Die Hinterbliebenen erhalten hier einen beim Vertragsabschluss festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme.
Mit der Todesfallsumme können etwa die Lebenshaltungskosten bezahlt oder auch die Ausbildung der Kinder weiter finanziert werden. Aber auch Kreditdarlehen und/oder Haus-Hypotheken können nach dem Tod des Versicherten so getilgt werden – ohne Schulden zu machen.
Das Beste daran: Sie können mit geringen monatlichen Beträgen bereits einen hohen finanziellen Schutz erzielen. Ein Beispiel: Bei einem Jahresbeitrag von etwa 150 Euro erhält das Kind im Todesfall je nach Eintrittsalter des Versicherten zwischen 100.000 und 150.000 Euro. Diese können Sie zusätzlich mit einer Berufsunfähigkeitspolice kombinieren. Im Ernstfall sollte die Familie nämlich gegen den Verdienstausfall des Versorgers abgesichert werden.
Wichtig ist, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Kind zu versichern, bereits im Vorhinein abgeschlossene Versicherungen an die neue Lebenssituation anzupassen. Schließlich bringt das auch einen veränderten Vorsorgebedarf mit sich.
Doch das muss nicht immer nur bedeuten, dass Sie draufzahlen. So steigt zum Beispiel auch die staatliche Förderung der Riester-Rente nach der Geburt eines Kindes. In folgenden Situationen sollten Sie zusammen mit Ihrem Partner Ihre Versicherungen überdenken:
Tipp: Sprechen Sie dann am besten mit Ihrem zuständigen Berater ihrer jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Dieser wird Ihnen passende Angebote vorschlagen und Ihre bestehenden Policen umstellen.
Von Jasmin Pospiech