Große Steuerrückzahlung: Wie viel Geld erhalten Arbeitnehmer im Juli zurück? 

Durch eine Änderung bei der Einkommensteuer erhalten Millionen Arbeitnehmer im Juli zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Mit wie viel Geld können sie rechnen?

Die Folgen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 werden Arbeitnehmer bereits ab Juli im Geldbeutel spüren: Mit dem Juli-Gehalt werden Arbeitgeber ihren Angestellten zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstatten – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Möglich macht das eine Änderung bei der Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag erhöht sich zum 1. Juli 2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro pro Jahr.

Mehr Netto-Gehalt: So viel Geld erhalten Arbeitnehmer im Juli zurück

Erhöht sich der Grundfreibetrag, wird vom Gehalt weniger Lohnsteuer abgezogen und ans Finanzamt gezahlt. So erhöht sich das Netto-Einkommen. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer erhalten Arbeitnehmer voraussichtlich ab Juli wieder zurück. Wie hoch die Rückerstattung bei jedem Einzelnen genau ausfällt, hängt davon ab, wie viel der Arbeitnehmer verdient.

  • Der Bund der Steuerzahler hat etwa vorgerechnet, dass eine vierköpfige Familie, bei der beide Elternteile jeweils 3.000 Euro brutto verdienen, 256 Euro im Jahr an Lohnsteuer einsparen. Durch die rückwirkende Rückerstattung im Juli erhalten beide Elternteile zusammen 150 Euro mehr, ab August bleibt ihnen monatlich 21 Euro netto mehr übrig.
  • Singles mit einem Brutto-Verdienst von 2.500 Euro im Monat zahlen durch die Änderung jährlich 124 Euro weniger Lohnsteuer. Somit bleibt ihnen laut Bund der Steuerzahler im Juli netto 74 Euro mehr Gehalt, ab August sollen dann 10 Euro mehr auf dem Konto landen.
  • Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro pro Monat bleibt Single-Arbeitnehmern im Juli 80 Euro mehr vom Netto-Gehalt übrig, ab August dann elf Euro monatlich. Somit beläuft sich die jährliche Ersparnis auf 136 Euro.

Steuerentlastungsgesetz: Nur Angestellte erhalten bereits im Juli Geld zurück

Von der Steuerentlastung im Juli profitieren vorerst nur Angestellte. Selbstständige und Rentner, die Lohnsteuer abführen, können die höheren Grundfreibeträge erst in der Steuererklärung für 2022 geltend machen. Vielen Rentnern bleibt durch den höheren Grundfreibetrag sogar eine Steuererklärung erspart. Sie sitzen gerade an der Steuererklärung für 2021? Dann können Sie sich noch ein bisschen Zeit lassen: Die Abgabefrist wurde von Juli bis in den Herbst 2022 verlängert. (as)

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser