Von der Steuer bis zum Mindestlohn: Was Sie 2022 beachten müssen

Experten erklären, was sich ab 2022 bei der Steuer ändert.
 ©Daniel Karmann/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Seit dem neuen Jahr gibt es einige neue Regelungen. Experten erklären, wie sich das bei der Steuer oder beim Gehalt bemerkbar macht.

Das neue Jahr* bringt einige Neuregelungen mit sich – mit steuerlichen Auswirkungen sowie zum Beispiel auch beim gesetzlichen Mindestlohn. Hier ein Ausschnitt dessen, womit Verbraucher 2022 rechnen können.

Das ändert sich in diesem Jahr – Neuerungen 2022

Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. „Für Erwachsene werden beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.984 Euro Einkommensteuern fällig“, erklärte der Bund der Steuerzahler auf seiner Homepage. Sprich, bei einem Ledigen wird erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Der Betrag verdoppelt sich bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern auf 19.896 Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) weiter schilderte.

Höherer Steueranteil für Neurentner: „Wichtig“, so zudem der Hinweis vom Bund der Steuerzahler: „Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2022 der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für Rentnerjahrgänge, die 2022 neu hinzukommen. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.“

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Bund der Steuerzahler erklärt, was sich 2022 außerdem ändert

Höhere Vorsorgeaufwendungen abziehbar: Vorsorgeaufwendungen für das Alter können, wie die dpa außerdem berichtete, 2022 steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gelte nach Angaben des Bundes der Steuerzahler 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro. „Maximal können davon im kommenden Jahr 94 Prozent abgesetzt werden“, heißt es in dem dpa-Bericht. „Das heißt, Alleinstehende können 24.101 Euro und Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner 48.202 Euro steuerlich geltend machen.“

Sachbezugsfreigrenze steigt: „Zum 1. Januar 2022 wird unter anderem auch die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben“, teilte der Bund der Steuerzahler auf seiner Internetseite mit. Die Freigrenze gelte für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer – „zum Beispiel für Gutscheine, die monatlich überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.“ Wichtig ist, wie dpa an der Stelle ausführt, dabei, dass es sich um eine Freigrenze handele. „Das Überschreiten um nur 1 Cent der Grenze führt zu einer Steuerpflicht des gesamten zugewendeten Betrages. Ein Zusammenrechnen der monatlichen Beträge auf einen Jahresbetrag ist nicht zulässig“, heißt es in dem Bericht.

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Das ändert sich 2022 für zahlreiche Beschäftigte

Corona-Bonus läuft aus: Noch bis Ende März 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Bis dahin gilt die entsprechende Regelung in Folge der Corona-Pandemie; ab April 2022 werden dafür wiederum Steuern und Sozialabgaben fällig, so dpa (Stand: 8. Dezember). Mehr über den Corona-Bonus für Beschäftigte erfahren Sie hier.

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Mindestlohn steigt: Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2022 erhöht: Er steigt für alle Arbeitnehmer in Deutschland von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli winkt dann nochmals eine planmäßige Erhöhung auf 10,45 Euro Stundenlohn. Auch für Minijobs gilt der neue Mindestlohn. „Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden“, berichtete dpa zum Jahresende 2021. Der Verdienst dürfe 450 Euro monatlich trotzdem nicht überschreiten. „Soll die Beschäftigung weiterhin als Minijob fortgeführt werden, muss daher unter Umständen die Arbeitszeit neu kalkuliert werden. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig“, heißt es in dem Bericht. Mehr darüber, was sich bei Minijobs seit diesem Jahr außerdem für Arbeitnehmer ändert, lesen Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Quellen: dpa, Mitteilung vom Bund der Steuerzahler

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