Pläne der Ampel-Koalition: Das ändert sich für die Haushaltskasse

Finanziell entlastet werden sollen zum Beispiel Familien mit geringem Einkommen.
 ©Monika Skolimowska/dpa

Mit der neuen Ampel-Koalition kommen auf Verbraucher zahlreiche Veränderungen zu. Einige wichtige Vorhaben im Überblick.

Die neue Koalition sich viele Reformen vorgenommen. In ihrem Koalitionsvertrag versprechen die Ampel-Parteien große Anstrengungen beim Klimaschutz und einen Umbau der Industrie. Zugleich sind Verbesserungen etwa für Geringverdiener, Mieter und Familien vorgesehen. Einige wichtige Vorhaben der Ampel-Koalition dürften sich im Geldbeutel der Betroffenen deutlich bemerkbar machen - hier ein Ausschnitt dessen, was die neue Bundesregierung auf den Weg bringen will.

Einige wichtige Vorhaben der Ampel-Koalition

  • Der Mindestlohn* soll von aktuell 9,60 Euro auf 12 Euro steigen.
  • Statt Hartz IV sollen Langzeitarbeitslose künftig das sogenannte Bürgergeld bekommen. In den ersten zwei Bezugsjahren fällt dabei die Prüfung des Vermögens oder der Wohnung weg. Wer durch das Bürgergeld aufgefangen wird, soll sich vorerst nicht um das Ersparte und die Wohnsituation sorgen müssen.
  • Eine Kindergrundsicherung soll vor allem Familien mit wenig Geld entlasten. Sie soll bisherige finanzielle Unterstützungsleistungen wie das Kindergeld und Leistungen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten bündeln. Um die Zeit bis zur Einführung der Kindergrundsicherung zu überbrücken, ist zudem ein Kinder-Sofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen vorgesehen.
  • Die künftige Ampel-Regierung will zudem Familien mit staatlichen Gutscheinen für Haushaltshilfen entlasten. Als ersten Schritt sollen nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Menschen, die Angehörige pflegen, einen jährlichen Bonus von maximal 2.000 Euro erhalten.
  • Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen soll verlängert werden. Zudem soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete innerhalb von drei Jahren in bestehenden Mietverhältnissen nur noch bis zu 11 Prozent steigen dürfen statt wie bisher bis zu 15 Prozent.
  • Stromkunden sollen außerdem entlastet werden, indem zum 1. Januar 2023 die Finanzierung der milliardenschweren EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über den Strompreis abgeschafft wird.

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Neue Regelungen: Das ändert sich 2022 beim Geld

Von diesen Plänen abgesehen stehen bereits im kommenden neuen Jahr einige neue Regelungen bevor, die sich für zahlreiche Verbraucher beim Geld bemerkbar machen. Was ändert sich beim Corona-Bonus für Beschäftigte, beim Kinderzuschlag und zum Beispiel bei der CO2-Steuer? Mehr darüber erfahren Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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