Ständig stehen den Bürgern Neuerungen bevor – auch mit dem kommenden Jahr gibt es Anpassungen. Einige davon haben steuerliche Konsequenzen.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, diese selbst erstellt und sich in den vergangenen Jahren etwas mehr Zeit gelassen hat, sollte sich die Frist für 2024 in den Kalender schreiben. Der normale Rhythmus ist nach der Corona-Pandemie nämlich wieder zurück: Die Steuererklärung für 2024 muss spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden. Wer die Erklärung mit einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein abgibt, hat mehr Zeit. Was Sie sonst noch wissen sollten.
Steuerliche Änderungen: Grundfreibetrag, Kinderbetreuung und Kinderfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro, berichtet das Handelsblatt. Das bedeutet, dass dieser Betrag steuerfrei bleibt. Auch der Kinderfreibetrag wird auf insgesamt 6.612 Euro (+ 228 Euro) angehoben. Des Weiteren können ab 2025 jährlich 800 Euro als Sonderausgaben für die Kinderbetreuung abgesetzt werden, so das Portal. Abgesetzt werden konnten bisher maximal 4.000 Euro, jetzt sind es 4.800 Euro.
Wohngeld steigt ab Januar
Wer ein niedriges Einkommen erhält, soll künftig einen höheren Mietzuschuss vom Staat erhalten. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel um 30 Euro oder 15 Prozent, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Strengere Kontrolle bei Unterhaltszahlungen
Unterstützen Sie Ihre studierenden Kinder, wurden Barzahlungen bisher vom Finanzamt akzeptiert. Ab 2025 werden nur noch Unterhaltszahlungen anerkannt, die über eine Banküberweisung nachweisbar sind, informiert Steuertipps.de.
Erbfallkosten – Pauschale steigt auf 15.000 Euro
Weniger Arbeit für die Finanzämter, das verspricht sich der Gesetzgeber von der neuen Pauschale für Erbfallkosten. Diese steigt im kommenden Jahr von 10.300 Euro auf 15.000 Euro an. Es ist die erste Anpassung seit 1996.
Fünftelregelung bei Abfindungen – formales Prozedere ändert sich
Auf Abfindungen fallen hohe Steuern an, da es sich um Einmalzahlungen handelt. Um das zu verhindern, gibt es die Fünftelregelung. Die Abfindung wird steuerlich so behandelt, als würde diese über fünf Jahre ausgezahlt. Bisher konnten Arbeitgeber die Regel direkt bei der Berechnung der Lohnsteuer anwenden – das hatte die Folge, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber direkt weniger Steuern zahlen mussten. Künftig müssen Arbeitnehmer die Regel selbst über die Steuererklärung geltend machen – erst einmal werden also mehr Steuern gezahlt, die das Finanzamt später erstattet, so Steuertipps.de.
Mindestlohn ab 2025
Ab 2025 steigt der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. (Mit Material der dpa)