Gute Nachrichten für Eltern: Kindergeld und Kindersofortzuschlag sollen 2025 erhöht werden. Was außerdem zu den bisherigen Plänen der Ampel-Koalition bekannt ist.
Der Bundeshaushalt für 2025 bringt nicht nur Einsparungen mit sich. Auch einige Verbesserungen für Familien will die Bundesregierung auf den Weg bringen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für Familien, auf die sich die Ampel im Haushalt für 2025 geeinigt hatte – und was darüber hinaus für Familien in Deutschland den Berichten zufolge bislang geplant ist.
Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag – was ändert sich?
1. Kindergeld
Das Kindergeld liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 250 Euro pro Kind und Monat. Ab dem 1. Januar 2025 soll das Kindergeld den Plänen zufolge um fünf Euro auf 255 Euro steigen. Im Jahr 2026 solle das Kindergeld zudem um weitere vier Euro auf dann 259 Euro steigen, berichtete dpa (Stand: 17. Juli 2024) zu den bisherigen Plänen – das gehe aus einem Änderungsschreiben zum Gesetzentwurf des Bundeshaushalts 2025 hervor, so dpa.
Das Kindergeld ist für zahlreiche Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung. Nicht selten steht ihnen das Kindergeld auch über den 18. Geburtstag von Tochter oder Sohn hinaus zu – das „Kindergeld Ü18“ gibt es jedoch nur auf Antrag und wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
2. Kindersofortzuschlag
Ab Januar 2025 soll der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien um fünf Euro steigen, wie dpa weiter über die Pläne der Ampel-Koalition berichtet hatte. Damit bekämen Familien, die diese Hilfe erhalten, künftig anstelle von 20 Euro monatlich 25 Euro. Die Bundesregierung hatte den Sofortzuschlag zum 1. Juli 2022 zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen eingeführt. Er sollte dazu dienen, bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung die finanziellen Nöte Betroffener abzumildern, schilderte die Nachrichtenagentur zu den Hintergründen. Nicht zu verwechseln sei der Kindersofortzuschlag mit dem Kinderzuschlag, wie dpa (Stand: 16. Juli) in dem Zusammenhang berichtete.
Den Kinderzuschlag können Eltern erhalten, wenn sie genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reiche, so dpa zu den Hintergründen. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen, der Höchstbetrag liegt bei 292 Euro pro Kind. Kinderzuschlag und Kindergeld werden zusammen ausgezahlt. Allerdings muss der Antrag auf den Kinderzuschlag gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. „Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet“, informiert die Bundesagentur für Arbeit unter anderem. „Sie erhalten monatlich höchstens 292 Euro pro Kind. Der im Jahr 2022 eingeführte Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro ist darin bereits enthalten.“
3. Kinderfreibetrag
Auch ein schrittweiser Anstieg des Kinderfreibetrags ist den Berichten zufolge vorgesehen. Relevant ist der Kinderfreibetrag deshalb, weil er eine Steuerentlastung für die Ausgaben darstellen kann, die Familien durch Kinder entstehen. Er wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Wenn er steigt, verringert sich also das Einkommen, auf das Steuern fällig werden – und folglich die Steuerlast der Eltern. Dabei ist zu beachten, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander gekoppelt sind und es nur möglich ist, eins von beidem steuerlich geltend zu machen. Was am Ende für die Eltern günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch. (Mit Material der dpa)