Nach 16 Jahren als Bundeskanzlerin und 31 Jahren als Bundestagsabgeordnete geht Angela Merkel bald in den Ruhestand. Was steht Politikern in Sachen Rente zu?
Kanzlerin Angela Merkel hat, wie alle ehemaligen Bundeskanzler, Anspruch auf eine monatliche Rente. Nach den vielen Jahren im Parlament dürfte das in ihrem Fall gar nicht so wenig sein: Einer Berechnung des Bundes der Steuerzahler zufolge soll die Bundeskanzlerin nach dem Ausscheiden aus dem Amt monatliche Altersbezüge von rund 15.000 Euro erhalten. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag (13. August). Diese Versorgungsansprüche ergäben sich aus ihrer langjährigen Mitgliedschaft im Bundestag* sowie aus ihrer Zeit als Bundesministerin und Kanzlerin, habe die Organisation auf Anfrage mitgeteilt, so dpa. Zuerst hatte demzufolge das Portal „The Pioneer“ über diese Berechnung berichtet.
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Die Versorgungsansprüche sind gesetzlich geregelt. Für ihre Mitgliedschaft im Bundestag stehen sie im Abgeordnetengesetz, für ihre Zugehörigkeit zur Bundesregierung im Bundesministergesetz. Nach Paragraf 20 des Abgeordnetengesetzes stünde Merkel beispielsweise für ihre rund 31 Jahre im Parlament der Höchstbetrag von 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung zu, schildert dpa grundsätzlich; allerdings werden die verschiedenen Versorgungsansprüche miteinander verrechnet, so der Hinweis der Nachrichtenagentur. Wie alle Altkanzler und ehemalige Bundespräsidenten werde Merkel zudem Anspruch auf ein Büro haben. Außerdem würden ihr ein Büroleiter oder eine Büroleiterin, zwei Referenten, eine Schreibkraft und ein Fahrer finanziert. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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