Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock: Wie hoch ist ihr Gehalt als Bundestagsabgeordnete?

Grünen-Parteichefin Annalena Baerbock ist seit 2013 Abgeordnete des Deutschen Bundestags.
 ©Christoph Soeder/dpa

Grünen-Chefin Annalena Baerbock ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags. Jetzt will sie Kanzlerin werden. Welche Einkünfte hat die Politikerin als Bundestagsabgeordnete?

Alle schauen derzeit auf die Grünen-Chefin Annalena Baerbock, denn sie will schließlich Kanzlerin* werden: Mit Annalena Baerbock wird eine gebürtige Hannoveranerin als Kanzlerkandidatin der Grünen nominiert. Aufgewachsen ist die 40-Jährige in Pattensen, südlich von Hannover. Aus ihrem Privatleben ist zum Beispiel bekannt, dass sie sich früher als Trampolinspringerin beim TSV Pattensen sportlich engagiert hat. Mehrfach habe sie Bronze bei den Deutschen Meisterschaften geholt. In der Politik geht es für die Powerfrau steil nach oben. Seit 2018 ist sie Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und seit 2013 Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Erfahren Sie hier mehr über die Politikerin Annalena Baerbock.

Welche Einkünfte hat Annalena Baerbock als Bundestagsabgeordnete?

Als Bundestagsabgeordnete hat die Grünen-Politikerin entsprechende Einkünfte: Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung (die im Grundgesetz in Artikel 48, Absatz 3 geregelt ist) beträgt seit dem 1. Juli 2019 monatlich 10.083,47 Euro. „Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen“, heißt es auf Bundestag.de, „ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.“ Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Für 2020 verzichteten die Bundestagsabgeordneten jedoch wegen der Coronakrise auf eine Erhöhung.

Einkünfte: Abgeordnetenentschädigung von derzeit monatlich 10.083,47 Euro

„Derzeit (1. Halbjahr 2021) betragen die Diäten monatlich 10.083,47 Euro“, heißt es entsprechend auf der Homepage der Grünen-Politikerin, wo die Einkünfte auch näher beschrieben sind. „Als Abgeordnete kann ich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Ich selbst bin weiterhin gesetzlich versichert, weshalb der Bund als Arbeitgeber und ich als Arbeitnehmerin anteilig zur Krankenversicherung beitragen“, teilt sie dort zum Beispiel auch mit. Ihre Abgeordnetenentschädigung müsse sie voll versteuern.

Annalena Baerbock rechtfertigt Sonderzahlungen

Baerbock hatte der Verwaltung des Bundestags laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) Sonderzahlungen von mehr als 25.000 Euro nachgemeldet, die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer eigenen Partei bekommen hatte. Den Großteil machte dabei Weihnachtsgeld aus, wie dpa schreibt. Darunter sei aber auch eine coronabedingte Sonderzahlung aus dem Dezember 2020 in Höhe von 1.500 Euro gewesen. „Ich habe mich natürlich selbst über meinen Fehler tierisch geärgert“, sagte Baerbock laut dpa in der ARD-Talksendung „Maischberger“ (26. Mai). Sie bekräftigte zugleich, das Weihnachtsgeld sei immer korrekt versteuert worden. Sie habe aber nicht auf dem Schirm gehabt, dass sie es auch dem Bundestagspräsidenten hätte melden müssen.

In der genannten ARD-Talksendung „Maischberger“ sagte Baerbock auf den Hinweis von Moderatorin Sandra Maischberger laut dpa, mit dem Beschluss des Bundesvorstandes habe sie sich das Weihnachtsgeld selbst genehmigt: „Ja, weil wir – anders als andere Parteien, das handhaben die Parteien sehr unterschiedlich – Parteivorsitzenden, die auch im Bundestag sind, so wie ich, kein Gehalt zahlen. Wir zahlen auch nichts dafür, wenn Vorträge gehalten werden oder nehmen keine Einnahmen von Dritten ein.“ Weihnachtsgeld werde allen gezahlt, auch allen Angestellten. Das gelte auch für einen Corona-Bonus.

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Amtsausstattung: Steuerfreie Pauschale von 4.497 Euro monatlich

Zu ihrer Diät erhalten Bundestagsabgeordnete zusätzlich eine steuerfreie Aufwandspauschale, als Teil der sogenannten Amtsausstattung. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.497 Euro monatlich. Auf Bundestag.de wird erklärt, wozu die Pauschale dienen soll: „Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.“

Mitarbeiter: Abrechnung über Bundestagsverwaltung

„Jeder Bundestagsabgeordnete hat zudem Anspruch auf ein komplett eingerichtetes, 54 Quadratmeter großes Büro am Sitz des Bundestags“, schildert das Portal Nordbayern.de (Stand: 19. Januar 2021) ganz allgemein. Für Handys, Laptops, Faxgeräte oder Büromaterial stünden den Abgeordneten jährlich noch mal eine Kostenpauschale von bis zu 12.000 Euro extra zu. „Endet die Wahlperiode vor Ablauf des Jahres oder scheidet der Abgeordnete während des Jahres aus dem Bundestag aus, kann er über den Jahresbetrag nur anteilig verfügen. Wer allerdings neu ins Parlament wechselt, bekommt im ersten Jahr 255,65 Euro on top.“ Natürlich haben Bundestagsabgeordnete auch mehrere Mitarbeiter. Um sie zu bezahlen, stünden ihnen nochmals bis zu 22.436 Euro monatlich zur Verfügung, heißt es weiter in dem genannten Bericht. „Das Geld erhalten die Abgeordneten allerdings nicht selbst.“ Die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolge durch die Bundestagsverwaltung.

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Bundestagsabgeordnete: Altersentschädigung abhängig von Amtsdauer

Wer mindestens ein Jahr Bundestagsabgeordneter war, dem stehe grundsätzlich eine Altersentschädigung zu, schildert der Bericht zudem. Hintergrund sei, dass weder Bundestag noch Parlamentarier während der Mandatszeit in die Rentenversicherung einzahlten. Nach dem ersten Jahr betrage die Altersentschädigung 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steige mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Die Altersentschädigung muss ebenfalls voll versteuert werden. (ahu)

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