Steuererklärung und Co.: Was ändert sich im August für Verbraucher?

Der letztmögliche Abgabetermin für die Steuererklärung 2021 rückt für viele Steuerzahler näher. Zudem stehen einige Neuerungen bevor, die zahlreiche Familien und Azubis betreffen.

Was ändert sich im August? Diese Frage stellt sich für viele Verbraucher nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. Hier einige der Neuerungen mit Blick auf den neuen Monat.

1. Frist für Steuererklärung 2021 läuft aus

Wer seine Steuererklärung für 2021 noch nicht erledigt hat, sollte nun aufs Tempo drücken, um keinen Verspätungszuschlag seitens des Finanzamts zu riskieren. Normalerweise gilt, dass wer sich bei einem Lohnsteuerverein oder bei einem Steuerberater Hilfe holt, die Erklärung bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres abgeben muss. Wegen der Corona-Pandemie gab es einen Aufschub – doch die Frist für das Steuerjahr 2021 läuft zum 31. August 2023 aus. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hat auch darüber informiert, welche normalen Fristen für die Steuererklärung 2022, 2023 und 2024 gelten.

2. Einzelheiten über Kindergrundsicherung sollen bald vorliegen

Ende August 2023 sollen Einzelheiten der geplanten Kindergrundsicherung vorliegen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zudem berichtete. Dann wolle das Familienministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Seit Monaten wird in der Koalition über das Projekt der Kindergrundsicherung gerungen. Sie soll mehrere staatliche Leistungen für Kinder zusammenführen, damit Beantragung und Auszahlung unbürokratischer werden und mehr Berechtigte ihnen zustehendes Geld auch abrufen können. Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können viele Eltern aktuell zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen.

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3. Bäcker-Azubis bekommen ab August 2023 mehr Geld

Dem Bäckerhandwerk in Deutschland fehlen zunehmend die Nachwuchskräfte, wie dpa außerdem schildert – ab August 2023 bekommen die Auszubildenden demzufolge aber zumindest mehr Geld. So hatte sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen geeinigt, wie die Nachrichtenagentur am 13. Juli berichtet hatte. Wie beide Seiten mitgeteilt hätten, bekommen die Azubis je nach Ausbildungsjahr ab August 180 bis 200 Euro mehr pro Monat. Hinzu kommen pro Monat 50 Euro Inflationsausgleichsprämie, die steuer- und abgabenfrei gezahlt wird.

Wer im August eine Ausbildung im Bäckerhandwerk beginne, bekomme damit 860 Euro brutto plus 50 Euro Inflationsausgleichsprämie, so dpa. Im dritten Ausbildungsjahr liege das Gehalt bei 1.085 Euro brutto. „In einer zweiten Stufe bekommen die Auszubildenden ab Januar 2025 noch mal 70 Euro brutto mehr pro Monat“, wie dpa zudem berichtete – „dafür fällt dann aber die Inflationsausgleichsprämie weg.“ Der Tarifvertrag gelte bis Ende Februar 2025.

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