Bis zu 250 Euro Kinderzuschlag für Geringverdiener – wie Familien das Geld bekommen

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können viele Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen.

Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen – bis zu 250 Euro pro Kind sind monatlich möglich. Längst nicht alle Familien, die einen Anspruch haben, nutzen früheren Schätzungen des Familienministeriums zufolge diese Chance. Das Geld zu beantragen, ist jedoch nicht allzu kompliziert.

Der Kinderzuschlag muss beantragt werden

Kinderzuschlag und Kindergeld werden zusammen ausgezahlt. Der Antrag auf den Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Die betroffenen Familien bekommen den Kinderzuschlag in der Regel für sechs Monate und müssen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, den Kinderzuschlag neu beantragen.

Bis zu 250 Euro Kinderzuschlag – wer hat einen Anspruch?

Wer hat einen Anspruch? Unter anderem folgende Voraussetzungen müssen der Bundesagentur für Arbeit zufolge erfüllt sein:

  • Die Eltern beziehen Kinder­geld.
  • Das Brutto­einkommen liegt bei mindestens 900 Euro monatlich für Elternpaare, bei Allein­erziehenden bei mindestens 600 Euro.
  • Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern leben. Es darf auch nicht verheiratet oder verpart­nert (einge­tragene Lebens­part­nerschaft) sein.
  • Die Betroffenen hätten genügend Geld für den Unterhalt ihrer Familie, wenn sie zusätzlich zu ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln

Eine gute Hilfe: Mit dem „KiZ-Lotsen“ (KiZ steht für Kinderzuschlag) kann man über die Website der Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob die Voraussetzungen im individuellen Fall erfüllt sind.

Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wird der Bundesagentur für Arbeit zufolge für jedes Kind einzeln berechnet. „Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält“, heißt es weiter auf deren Website.

Auszahlungstermine 2023 für Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Website ebenfalls über die genauen Auszahlungstermine.

„Kindergeld Ü18“ ebenfalls nur auf Antrag 

Das Kindergeld liegt seit diesem Jahr bei 250 Euro je Kind und Monat. Mit der Volljährigkeit enden die Zahlungen vorerst – auf Antrag gibt es das Kindergeld in vielen Fällen allerdings weiterhin.

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