Ist eine Pensionskasse sinnvoll? Lesen Sie hier, welche steuerlichen Vorteile Pensionskassen mit sich bringen können.
Pensionskassen gibt es einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge bereits seit dem 19. Jahrhundert. Die Pensionskasse ist laut VLH eine von fünf möglichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Ob Pensionskassen sinnvoll sind und welche steuerlichen Vorteile sie mit sich bringen, erfahren Sie hier.
Wie funktioniert die Pensionskasse?
Pensionskassen sind dem Bericht zufolge rechtlich selbstständige Einrichtungen – entweder eine Aktiengesellschaft (AG), eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Wie bei der betrieblichen Altersvorsorge üblich, zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns direkt in die Pensionskasse ein. Das wird auch als Entgeltumwandlung bezeichnet. Erfahren Sie hier, ob Sie einen Anspruch auf Grundrente* haben und wann es sich lohnt, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Wie wird die Pensionskasse versteuert?
Welche steuerlichen Vorteile Sie durch die Pensionskasse haben? Dem Bericht zufolge unterstützt Sie der Staat beim Aufbau Ihrer Betriebsrente. Denn er verzichtet zum Teil auf Steuern und Sozialabgaben. Die Beiträge, die Sie in Ihre Pensionskasse einzahlen, sind jährlich bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet für das Jahr 2022 jährlich 3.384 Euro, bzw. monatlich 282 Euro. Weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind laut VLH steuerfrei, aber dafür sozialversicherungspflichtig. Was Sie außerdem von der Steuer als Rentnerin bzw. Rentner absetzen können, lesen Sie hier.
Was sind die Nachteile der Pensionskassen?
Da die Pensionskasse laut VLH nicht zu den sicherungspflichtigen Durchführungswegen gehört, haftet der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, wenn eine Pensionskasse insolvent wird. Wenn dann auch der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zahlungsunfähig wird, bekommen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Ruhestand nichts mehr. Aber Pensionskassen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die deren Zahlungsfähigkeit sichern, kontrolliert, sodass dieser Fall tatsächlich eher selten eintritt. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.